Anwalt für Ausländerstrafrecht in Köln & bundesweit

Ihnen wird unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Einschleusen oder eine falsche Angabe gegenüber der Ausländerbehörde vorgeworfen? Gegen Sie wird wegen illegaler Beschäftigung, der Unterstützung eines ausländischen Staatsangehörigen oder eines Sachverhalts im Asylverfahren ermittelt?

Dann kontaktieren Sie uns schnellstmöglich!

Im Ausländerstrafrecht geht es häufig um wesentlich mehr als um eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Strafverfahren kann auch Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Einbürgerung oder Ihren weiteren Verbleib in Deutschland gefährden. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die das Strafverfahren nicht isoliert betrachtet, sondern mögliche ausländerrechtliche Folgen von Anfang an mitdenkt.

Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über besondere Expertise im Ausländerstrafrecht und kennen das komplexe Zusammenspiel von Strafrecht, Aufenthaltsrecht und Asylrecht. Wir prüfen Ihren Fall gründlich, entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Machen Sie keine vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei oder Behörden. Lassen Sie Ihren Fall zuerst von uns einschätzen. Wir geben Ihnen noch am Telefon eine kostenlose Ersteinschätzung!

In diesen Fällen verteidigen wir im Ausländerstrafrecht

Wir verteidigen Sie, wenn Ihnen eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz vorgeworfen wird. Ebenso stehen wir an Ihrer Seite, wenn Sie Ausländer sind und ein allgemeiner strafrechtlicher Vorwurf zugleich Ihren Aufenthaltsstatus gefährden kann.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie:

  • wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubten Aufenthalts beschuldigt werden,
  • eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben,
  • mit einem Ermittlungsverfahren nach § 95 AufenthG konfrontiert sind,
  • des Einschleusens von Ausländern nach §§ 96 oder 97 AufenthG beschuldigt werden,
  • wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegenüber einer Behörde verfolgt werden,
  • trotz eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots eingereist sein oder sich in Deutschland aufgehalten haben sollen,
  • wegen unerlaubter Erwerbstätigkeit oder illegaler Beschäftigung ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind,
  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder Vermittler beschuldigt werden,
  • wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt oder zur unerlaubten Einreise verfolgt werden,
  • als Rechtsanwalt, Berater, Angehöriger oder sonstiger Unterstützer mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Asylverfahren konfrontiert sind oder
  • im Zusammenhang mit Kirchenasyl beschuldigt werden.

Auch wenn Sie den exakten Vorwurf nicht in dieser Liste wiederfinden oder noch nicht genau wissen, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird: Melden Sie sich frühzeitig. In der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung klären wir, was jetzt zu tun ist.

Im Ausländerstrafrecht brauchen Sie eine Verteidigung, die beide Seiten versteht

Ob Sie sich strafbar gemacht haben, hängt im Ausländerstrafrecht häufig von aufenthaltsrechtlichen Vorfragen ab. Schon ein einzelner Antrag, ein Bescheid oder eine Frist kann für die Bewertung des gesamten Strafverfahrens entscheidend sein.

Wir prüfen deshalb nicht nur die Ermittlungsakte. Wir klären auch:

  • welchen Aufenthaltsstatus Sie zum maßgeblichen Zeitpunkt hatten,
  • ob Ihr Aufenthaltstitel noch wirksam war oder gesetzlich fortbestand,
  • ob Sie rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung gestellt hatten,
  • ob eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung vorlag,
  • ob Sie tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig waren,
  • ob Ihre Abschiebung ausgesetzt war,
  • welche Bescheide und behördlichen Entscheidungen existieren und
  • welche Folgen eine bestimmte Erledigung des Strafverfahrens für Ihren Aufenthalt haben könnte.

Diese enge Abhängigkeit vom Verwaltungsrecht wird als Verwaltungsakzessorietät bezeichnet. Für Ihre Verteidigung bedeutet das: Der strafrechtliche Vorwurf kann nicht zuverlässig beurteilt werden, ohne die zugrunde liegende ausländerrechtliche Situation vollständig zu verstehen.

Genau hier liegt unsere besondere Stärke. Wir erkennen, welche aufenthaltsrechtlichen Fragen für das Strafverfahren entscheidend sind, und richten die Verteidigung daran aus.

Eine Verurteilung kann Ihren Aufenthalt gefährden – sie führt aber nicht automatisch zur Abschiebung

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine strafrechtliche Verurteilung zusätzliche Folgen auslösen. Je nach Fall können Ihr Aufenthaltstitel, eine geplante Einbürgerung oder Ihre Wiedereinreise nach Deutschland betroffen sein.

Eine Verurteilung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie ausgewiesen oder abgeschoben werden. Entscheidend sind die konkreten Umstände: der Tatvorwurf, die mögliche Strafe, Ihr Aufenthaltsstatus, die Dauer Ihres Aufenthalts sowie Ihre persönlichen und familiären Bindungen in Deutschland.

Gerade deshalb kommt es auf die richtige Verteidigungsstrategie an. Für Sie kann nicht nur entscheidend sein, ob ein Verfahren eingestellt oder eine Verurteilung vermieden werden kann. Auch die konkrete rechtliche Einordnung, das Strafmaß und die Form des Verfahrensabschlusses können erhebliche Bedeutung haben.

Wir behalten diese Folgen von Beginn an im Blick. Unser Ziel ist eine Lösung, die Ihre gesamte rechtliche Situation schützt – nicht nur eine isolierte Reaktion auf den strafrechtlichen Vorwurf.

Was Sie jetzt tun sollten

Machen Sie zunächst keine Aussage

Versuchen Sie nicht, den Vorwurf spontan bei der Polizei oder Ausländerbehörde zu erklären. Selbst gut gemeinte Aussagen können missverstanden werden, Widersprüche erzeugen oder später gegen Sie verwendet werden.

Als beschuldigte Person haben Sie das Recht zu schweigen. Nutzen Sie dieses Recht, bis wir den Vorwurf und die Ermittlungsakte geprüft haben.

Geben Sie Schreiben und Fristen sofort weiter

Vorladungen, Anhörungsbögen, Strafbefehle und gerichtliche Schreiben sollten nicht liegen bleiben. Bei einem Strafbefehl läuft regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Schicken Sie uns vorhandene Unterlagen deshalb möglichst frühzeitig zu.

Erst wenn die Beweislage und Ihre aufenthaltsrechtliche Situation feststehen, lässt sich seriös entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist, welche Unterlagen vorgelegt werden sollten und auf welches Ergebnis die Verteidigung hinarbeitet.

Besondere Fälle im Ausländerstrafrecht

Vorwurf der unerlaubten Einreise oder des unerlaubten Aufenthalts

Wenn gegen Sie nach § 95 AufenthG ermittelt wird, prüfen wir genau, ob die Voraussetzungen der vorgeworfenen Straftat überhaupt erfüllt sind.

Es reicht nicht immer aus, dass ein Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder eine Behörde Ihren Aufenthalt beanstandet. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob Sie vollziehbar ausreisepflichtig waren, ob eine Ausreisefrist abgelaufen war, ob Ihre Abschiebung ausgesetzt wurde oder ob ein rechtzeitig gestellter Antrag Ihren bisherigen Aufenthaltstitel fortbestehen ließ.

Wir rekonstruieren den zeitlichen Ablauf, prüfen sämtliche Dokumente und arbeiten die Punkte heraus, die Sie entlasten können. Dabei untersuchen wir auch, was Sie über Ihren Aufenthaltsstatus wussten, welche Hinweise Ihnen erteilt wurden und ob Verständigungsprobleme oder ein Irrtum eine Rolle gespielt haben.

Vorwurf des Einschleusens nach §§ 96 und 97 AufenthG

Der Vorwurf des Einschleusens ist schwerwiegend und kann mit erheblichen Freiheitsstrafen verbunden sein. Umso wichtiger ist es, nicht von der umgangssprachlichen Vorstellung einer „Schleusung“ auszugehen, sondern die gesetzlichen Voraussetzungen präzise zu prüfen.

Nicht jede Hilfe bei einer Einreise oder einem Aufenthalt ist automatisch strafbares Einschleusen. Es kommt unter anderem darauf an, welche konkrete Unterstützung vorgeworfen wird, ob ein Vorteil erlangt oder versprochen wurde, ob wiederholt oder zugunsten mehrerer Personen gehandelt worden sein soll und welche Kenntnis Sie von den Umständen hatten.

Ermittlungsbehörden werten in solchen Verfahren häufig Mobiltelefone, Nachrichten, Reisebewegungen und Zahlungen aus. Wir prüfen, was diese Daten tatsächlich beweisen, ordnen Ihren konkreten Tatbeitrag ein und treten einer vorschnellen oder überzogenen Bewertung entschieden entgegen.

Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Ausländerbehörde

Sie sollen falsche Angaben gemacht haben, um einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, wichtige Tatsachen verschwiegen oder ein Dokument zur Täuschung verwendet zu haben?

Auch hier müssen die Ermittlungsbehörden sämtliche Voraussetzungen nachweisen. Wir klären, welche Angabe konkret verlangt wurde, wer sie abgegeben hat, ob sie tatsächlich falsch oder unvollständig war und ob Sie vorsätzlich handelten.

Gerade bei fremdsprachigen Formularen, wechselnden Zuständigkeiten und komplexen Verfahrensabläufen entstehen schnell Unklarheiten oder scheinbare Widersprüche. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall nicht auf einzelne missverständliche Angaben reduziert wird, sondern vollständig und korrekt bewertet wird.

Illegale Beschäftigung und unerlaubte Erwerbstätigkeit

Wir verteidigen ausländische Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber, Unternehmer und Vermittler, gegen die wegen illegaler Beschäftigung ermittelt wird.

Dabei prüfen wir, welche Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wurde, welche Tätigkeit der jeweilige Aufenthaltsstatus erlaubte, welche Nebenbestimmungen galten und was die Beteiligten darüber wussten. Bei Unternehmen reagieren wir außerdem auf Durchsuchungen, Beschlagnahmen und drohende wirtschaftliche Folgen.

Strafrechtliche Vorwürfe im Asylverfahren und § 84 AsylG

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine ausländische Person zu falschen oder unvollständigen Angaben im Asylverfahren verleitet oder sie dabei unterstützt zu haben, benötigen Sie eine Verteidigung, die den tatsächlichen Beratungs- und Kommunikationsverlauf genau rekonstruiert.

Betroffen sein können unter anderem Rechtsanwälte, Berater, Angehörige und andere unterstützende Personen. Entscheidend ist die Grenze zwischen zulässiger Hilfe oder Beratung und einer strafbaren Einflussnahme.

Wir prüfen, was tatsächlich gesagt, geraten oder veranlasst wurde, welchen Kenntnisstand Sie hatten und ob sich der Vorwurf durch belastbare Beweise tragen lässt. Zulässige Beratung darf nicht im Nachhinein allein aufgrund eines Verdachts kriminalisiert werden.

Kirchenasyl und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

Auch Pfarrer, kirchliche Mitarbeitende und ehrenamtliche Unterstützer können wegen ihrer Mitwirkung an einem Kirchenasyl in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten.

Wir prüfen den Aufenthaltsstatus der aufgenommenen Person, die Kommunikation mit den Behörden, die konkrete Form Ihrer Unterstützung und die Frage, ob überhaupt eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat vorlag. Gerade in diesem sensiblen Bereich treten wir einer pauschalen strafrechtlichen Bewertung mit einer sorgfältigen und entschlossenen Verteidigung entgegen.

So übernehmen wir Ihre Verteidigung

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Sie schildern uns kurz, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Schreiben oder Maßnahmen bereits vorliegen. Wir sagen Ihnen, ob sofortiger Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie unterstützen können.

Wir übernehmen die Kommunikation

Nach der Mandatierung zeigen wir Ihre Verteidigung an und übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie müssen den Ermittlungsbehörden nicht allein gegenübertreten.

Wir verschaffen uns Akteneinsicht

Wir prüfen, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird. Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie die besten Aussichten bietet.

Wir kämpfen für das bestmögliche Ergebnis

Je nach Aktenlage arbeiten wir auf eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine möglichst weitgehende Begrenzung der strafrechtlichen und persönlichen Folgen hin. Dabei erklären wir Ihnen verständlich, welche Optionen bestehen und welchen Weg wir empfehlen.

Häufige Fragen zum Ausländerstrafrecht

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gelten andere Regeln. Schicken Sie uns die Vorladung, bevor Sie reagieren. Wir prüfen das Schreiben und teilen Ihnen mit, was konkret zu tun ist.

Sollte ich bei der Polizei erklären, was passiert ist?

Nicht ohne vorherige Prüfung der Ermittlungsakte. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Ob später eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist, entscheiden wir anhand der Beweislage und Ihrer gesamten rechtlichen Situation.

Führt ein Strafverfahren automatisch zum Verlust meines Aufenthaltstitels?

Nein. Weder ein Ermittlungsverfahren noch jede Verurteilung führt automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts oder zu einer Abschiebung. Die möglichen Folgen hängen von zahlreichen Umständen des Einzelfalls ab. Sie sollten dennoch möglichst früh in die Verteidigung einbezogen werden.

Kann bereits eine Geldstrafe ausländerrechtliche Folgen haben?

Ja, auch eine Geldstrafe kann relevant sein. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Tatvorwurf, die Höhe der Strafe, mögliche frühere Verurteilungen, Ihr Aufenthaltsstatus und Ihre Bindungen in Deutschland. Deshalb prüfen wir nicht nur, ob eine Freiheitsstrafe droht.

Verteidigen Sie auch Arbeitgeber oder Unterstützer?

Ja. Wir verteidigen nicht nur ausländische Beschuldigte, sondern auch Arbeitgeber, Unternehmer, Vermittler, Rechtsanwälte, Berater, Angehörige und kirchliche Unterstützer, gegen die wegen eines ausländerstrafrechtlichen Sachverhalts ermittelt wird.

Übernehmen Sie Fälle außerhalb von Köln?

Ja. Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten bundesweit. Die erste Abstimmung und viele vorbereitende Schritte können telefonisch oder digital erfolgen.

Ist die telefonische Ersteinschätzung kostenlos?

Ja. In einem ersten kostenlosen Telefonat schildern Sie uns Ihren Fall. Wir klären den akuten Handlungsbedarf und besprechen, ob und wie wir Ihre Verteidigung übernehmen können.

Jetzt handeln und Ihre Rechte schützen

Ein Vorwurf im Ausländerstrafrecht kann Ihre gesamte Zukunft in Deutschland betreffen. Warten Sie deshalb nicht ab und versuchen Sie nicht, die Situation allein gegenüber den Behörden zu erklären.

Unsere Kanzlei ist konsequent auf Strafrecht und Strafverteidigung ausgerichtet. Als Fachanwälte für Strafrecht bearbeiten wir auch komplexe Verfahren an der Schnittstelle zum Aufenthalts- und Asylrecht. Wir analysieren Ihren Fall bis ins Detail, vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und lassen Sie während des Verfahrens nicht im Unklaren.

Von Köln aus verteidigen wir Mandanten in Nordrhein-Westfalen und bundesweit.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir geben Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und sagen Ihnen klar, welche nächsten Schritte jetzt sinnvoll sind.




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