Christoph Klein
Medizinstrafrecht

Anwalt für Medizinstrafrecht & Arztstrafrecht

Rechtsanwalt Christoph Klein vertritt als Rechtsanwalt für Medizinrecht ausschließlich Ärzte und sonstige Angehörige der Heilberufe, denen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Zu unseren Mandanten zählen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker. Wir bieten die notwendige Spezialisierung, um im Medizinstrafrecht die bestmögliche Vertretung für Ärzte und andere Beschuldigte zu erzielen.

Rechtsanwalt für Medizinrecht spezialisiert im Medizinstrafrecht & Arztstrafrecht

Wenn Sie eine Vorladung oder eine Strafanzeige wegen Vorwürfen in Ausübungen Ihres Berufes erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen. Rechtsanwalt Christoph Klein ist Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht und hilft Ihnen, Ihr Verfahren zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Im Medizinstrafrecht vertreten wir Sie bei folgenden Vorwürfen:

Grundsätzlich ist jeder strafrechtliche Vorwurf gegen Medizinier ernst zu nehmen. Denn auch wenn es sich nicht um einen Vorwurf in Ausübung Ihres Berufes handelt, können strafrechtliche Verfehlungen grundsätzlich berufsrechtliche Auswirkungen haben.

Bitte beachten Sie daher, dass die berufsrechtlichen Aufsichtsorgane regelmäßig die „Würdigkeit“ nach den Approbationsordnungen der Mediziner prüfen. Aus diesem Grunde können beispielsweise auch mehrfache Trunkenheitsfahrten, Steuervergehen, Umgang mit kinderpornografischen Dateien usw. im Nachgang zum Strafverfahren zu ernsthaften berufsrechtlichen Problemen führen.

Ihr richtiges Verhalten ist entscheidend

Wir wissen aus Erfahrung, dass insbesondere Beschuldigte aus der Ärzteschaft oder anderer Heilberufe häufig dem Reflex folgen, die Vorwürfe durch Darlegung medizinischer Aspekte oder anderer Gründe aus der Welt zu schaffen und daher Angaben zur Sache tätigen. Das ist verständlich, aber in der Situation dringend zu unterlassen!

Als erfahrener Rechtsanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht rät Rechtsanwalt Christoph Klein Ihnen dringend, bis zur Akteneinsicht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Erklärungen können ohne Rechtsverlust auch zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach Beratung mit Ihrem Rechtsanwalt für Medizinrecht, abgegeben werden.

Aussage erst nach Akteneinsicht

Sie haben das Recht über Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen, um die Vorwürfe und die Beweissituation zu würdigen. Diese Auswertung der Ermittlungsakte ist das Kernstück unserer anwaltlichen Beratung.

Die Akteneinsicht ermöglicht uns, Sie verbindlich zu beraten. Bis zur Aktensicht sind nach unserer Bestellung Ihre Rechte gewahrt. Nach der Besprechung des Akteninhalts mit Ihnen entspricht es unserer Praxis, Erklärungen zur Sache für Sie in Schriftform abzugeben. Dadurch stellen wir sicher, dass keine nachteiligen Aspekte erwähnt werden. Es gibt unzählige Gründe, dieses Vorgehen als alternativlos zu bezeichnen, die aber an dieser Stelle nicht abschließend dargelegt werden können.

An strafrechtliche Vorwürfe schließen sich nicht selten berufsrechtliche, disziplinarrechtliche oder approbationsrechtliche Verfahren an. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass die Aufsichtsbehörden in berufsrechtlichen Verfahren Äußerungen im Strafverfahren zur Grundlage ihrer berufsrechtlichen und approbationsrechtlichen Entscheidungen machen dürfen. Allein das bestätigt, dass nur durch das skizzierte Vorgehen sichergestellt werden kann, dass Ihre Rechte in jedem Verfahren gewahrt bleiben.

Kompetente Hilfe durch einen Anwalt für Medizinstrafrecht

An den Rechtsanwalt für Medizinrecht, der Mediziner im medizinstrafrechlichem Verfahren verteidigt, sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen, denn seine Verteidigungstätigkeit muss interdisziplinär erfolgen. Strafverteidigung in Strafverfahren gegen Ärzte, andere Heilbehandler oder Apotheker erfordert neben dem strafrechtlichen und strafprozessualen Wissen auch fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte im Bereich des Medizinrechts und des ärztlichen Berufsrechts.

Ärzte und Mediziner, die mit dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch in Form einer Vorladung oder Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens konfrontiert sind oder eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, benötigen in jedem Fall einen Rechtsanwalt, der mit dem ärztlichen Berufsbild vertraut ist.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Expertise im Medizinstrafrecht verteidigt Sie Rechtsanwalt Christoph Klein professionell unter Beachtung sämtlicher für Sie relevanten berufsrechtlichen Aspekte. Wir sind aufgrund unserer Qualifikation mit Ihrem Berufsbild und den Abläufen im Medizinsektor vertraut. Wir können daher Ihre Informationen und die vorgeworfene Handlung ohne Weiteres in den jeweiligen beruflichen Kontext einordnen.

Über die medizinrechtliche Expertise hinaus verfügen nur wir als Fachanwalt für Strafrecht über das zwingend erforderliche strafprozessuale Wissen. In Verfahren, in denen besondere medizinische Aspekte relevant sind, arbeiten wir regelmäßig mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die uns beraten.

Mögliche Auswirkungen des Strafverfahrens berücksichtigen

Der Rechtsanwalt, der sich nur einseitig auf den strafrechtlichen Vorwurf fokussiert, handelt nicht lege artis, da die Konsequenzen des Strafverfahrens sich auch auf die Approbation, die Kassenzulassung und Schmerzensgeldansprüche auswirken und auch weitere berufsrechtliche Folgen haben können.

Diese möglichen Folgen sind in dem Verteidigungskonzept zwingend einzubeziehen. Daher sollten Sie als betroffener Mediziner niemals alleine tätig werden, sondern unmittelbar nach Bekanntgabe der Vorwürfe oder nach Erkennen eigenen Fehlverhaltens Ihren Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht des Vertrauens einschalten.

Spezialisierter Anwalt für Medizinstrafrecht in Köln

Wenn Sie als Arzt und Mediziner Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren sind und sich durch einen Anwalt für Medizinstrafrecht anwaltlich vertreten lassen möchten, nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Christoph Klein ist für Ihr Anliegen besonders spezialisiert, da er als Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Qualifikation im Medizinrecht exakt die Anforderungen erfüllt, die für Ihr medizinstrafrechtliches Anliegen erforderlich sind.

Siehe auch Handelsblatt: Warum Verfahren im Medizinstrafrecht für Betroffene existenzgefährdend sein können.

Rechtsanwalt Christoph Klein ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig und verfügt gemäß § 4 Fachanwaltsordnung durch die Teilnahme mit erfolgreicher Abschlussprüfung an dem anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang Medizinrecht über besondere theoretische Kenntnisse im Medizinrecht.


Buch: Strafrechtliche Risiken des Arztes

Christoph Klein ist Mitherausgeber des Buches „Strafrechtliche Risiken des Arztes“, in welchem er auf seine umfangreiche Erfahrung im Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht zurückgreift, praxisnah die strafrechtlichen Risiken inner- und außerhalb des Behandlungsverhältnisses darstellt und richtige Verhaltensregeln gegenüber den Ermittlungsbehörden anrät.


Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, u. a. dem Deutschen Ärzteblatt und der Medical Tribune.



Kanzlei Klein Klefenz bekannt aus folgenden Medien:
ARD Logo
Logo EXPRESS
Logo Kölnische Rundschau
Logo Kölner Stadtanzeiger
Logo SPIEGEL
Logo Süddeutsche Zeitung
Logo taz
ZDF Logo
Treppenhaus / Eingang

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Christoph Klein Rechtsanwalt Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht
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Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

Quelle: Google Business

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Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

Quelle: anwalt.de

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Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

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TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
Top: Aufnahme/Reaktionszeit
Top: Auffassungsgabe
Top: Struktur Schriftsätze
Top: Kommunikation
Top: Netzwerk"

Herr R.R.

Quelle: Anwalt.de

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Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

Quelle: Anwalt.de

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Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

Quelle: Anwalt.de

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Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

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Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

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Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

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Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

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Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

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Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

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Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

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Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

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C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

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Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

Quelle: anwalt.de

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J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

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S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

Quelle: anwalt.de

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P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

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Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

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Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

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M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

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M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

Quelle: anwalt.de
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