Rechtsanwalt Christoph Klein hat sich frühzeitig auf den Bereich Strafrecht und Strafverteidigung spezialisiert. Vor seinem Studium hat er zunächst ein Fachhochschulstudium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgreich abgeschlossen und 1995 das Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld aufgenommen und mit Prädikatsexamen beendet.

Christoph Klein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Christoph Klein ist seit 2003 in Köln mit eigener Kanzlei ausschließlich im Bereich Strafverteidigung tätig. Im Jahr 2006 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.
Eine besondere Spezialisierung besteht in der Verteidigung in Sexualstrafverfahren und in Strafverfahren gegen Ärzte oder andere Angehörige der Heilberufe. Im Jahr 2011 hat er gemäß der Fachanwaltsordnung die besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts (§ 14b FAO) erworben.
Rechtsanwalt Christoph Klein ist Dozent für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW).
Neben der aktiven Strafverteidigung vor Gericht ist Rechtsanwalt Christoph Klein auch an der Strafrechtswissenschaft interessiert. Das umfasst regelmäßige Weiterbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und Veröffentlichungen in diversen Fachmedien. An Veröffentlichungen sind bislang erschienen:
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm v. 1.9.2020, III-5 RVs72/29, Beitrag zu einer erfolgreichen Revision im Sexualstrafrecht, StraFo 8/2021, S. 345
- Mitherausgeber des Buches „Strafrechtliche Risiken des Arztes, 2021
- Urteilsbesprechung zum Thema: „Behandlungsfehler und Approbationsentzug“, in Medical Tribune v. 28.03.2017, S. 22
- Urteilsbesprechung zum Thema: „Zusammenhang zwischen Strafverfahren und Approbationsentzug“, in Medical Tribune v. 20.11.2015, S. 38
- »Selbstdoping von Athleten wird strafbar« Besprechung der Neuerungen des Antidopinggesetzes (AntiDopG), in Medical Tribune v. 12.12.2014, S. 42
- »Keine Entschädigung nach sexuellem Übergriff beim Ultraschall« Besprechung des Beschlusses des LSG Niedersachsen-Bremen v 14.11.13 (10 VE 29/12), in Medical Tribune v. 11.04.2014, S. 37
- »BGH entlastet Substitutionsärzte« Besprechung der Beschlüsse v. 16.01.2014 (1StR 389/13) u. v. 28.01.2014 (1 StR 494/13), in Medical Tribune v. 07.03.2014, S. 37
- »Approbation: Entzug nach Steuervergehen«, in Deutsches Ärzteblatt 2013 (110), S. 2287
- »Keine unbeschränkte Wiederaufnahme staatsanwaltschaftlich eingestellter Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO«, in StraFO 2011, S. 78.
- »Die Erlaubnis im waffenrechtlichen Straftatbestand«, in Juristische Rundschau, 2008, S.185.
- »Die Zuständigkeit im weiteren Verfahren nach § 122 IV StPO«, in HRRS, 2006, S. 71.