Strafverfahren gegen Facharzt wegen fahrlässiger Tötung eingestellt

Während einer vom angeklagten Arzt durchgeführten Bronchoskopie stand plötzlich das Bronchoskop in Flammen. Die Patientin verstarb wenige Tage nach dem misslungenen Eingriff. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige unterstellte unserem Mandanten diverse Sorgfaltspflichtverletzungen, so dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhob. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim an der Ruhr erreichten wir eine Einstellung für unseren Mandanten.

An dem misslungenen Eingriff waren der beschuldigte Arzt und weitere Assistenzkräfte beteiligt. Für die Staatsanwaltschaft war im Ermittlungsverfahren zunächst nicht feststellbar, warum sich das Bronchoskop entzündete, ob eine fehlerhafte Anwendung vorlag, und wenn ja, wem ein solches Fehlverhalten anzulasten war. Sämtliche Beteiligte schilderten die Vorgänge unterschiedlich. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen medizinischen Sachverständigen, den bekannten Chefarzt einer namhaften Klinik, mit der Begutachtung des Falles und Klärung der Frage, wem der Behandlungsfehler zuzurechnen sei. Der beauftragte Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass nur der Arzt den fehlerhaften Eingriff aufgrund einer Art Letztverantwortlichkeit zu verantworten habe und den Assistenzkräften kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei. Der beschuldigte Facharzt wies im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe zurück. Sein damaliger Verteidiger brachte diverse Argumente vor, die einen Tatverdacht widerlegen sollten. Diese verfingen jedoch nicht. Auf Grundlage des Gutachtens und des Bestreitens des Arztes gab es für die Staatsanwaltschaft keine Alternative zur Anklageerhebung. Eine Einstellung gemäß § 153a StPO schloss die zuständige Staatsanwältin kategorisch aus.

Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Arztstrafverfahren

Mit Anklageerhebung beendete der angeklagte Arzt das Mandatsverhältnis mit dem bisherigen Verteidiger und beauftragte Rechtsanwalt Christoph Klein und Rechtsanwalt Jörg Hartmann aus Duisburg mit der Verteidigung. Die Einarbeitung in den Fall erforderte eine vertiefte Auseinandersetzung mit den medizinischen Hintergründen der in der Bronchoskopie angewendeten Technik. Es war erforderlich, Fachaufsätze zu lesen und sich medizinischen Rat aus unserem Expertennetzwerk einzuholen. Nach intensiver Einarbeitung in den Sachverhalt waren wir Verteidiger überzeugt, dass die Ausführungen des Sachverständigen oberflächlich, teils widersprüchlich und teilweise sogar falsch waren. Das Gutachten war inhaltlich und stilistisch nicht lege artis angefertigt.

Rechtsgespräch in der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim an der Ruhr gab die Verteidigung sodann nach Anklageverlesung eine entsprechende Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In einem „Opening Statement“ regten wir ein sogenanntes Rechtsgespräch mit den professionellen Verfahrensbeteiligten an. In diesem Rechtsgespräch erörterten wir unsere Bedenken bezüglich des Gutachtens und legten umfangreich dar, warum der Sachverständige aus unserer Sicht nicht über ausreichende Sachkunde verfügte. Dankenswerterweise, denn das ist leider nicht selbstverständlich, zeigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft für unsere Ausführungen offen und gaben uns ausreichend Gelegenheit, unsere Sichtweise vorzutragen und zu begründen. Damit bot sich für uns die Gelegenheit, eine in medizinischer Hinsicht fundierte Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Sachverständigengutachten vorzutragen und sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass die bisherigen Ausführungen des Sachverständigen nicht plausibel waren. Ferner legten wir weitere Schwachstellen des Gutachtens offen, die zeigten, dass der Sachverständige auch von falschen Tatsachen ausgegangen war. Letztlich konnten wir auch belastbare Anknüpfungspunkte dafür vortragen, die eine Befangenheit des Sachverständigen gemäß § 78 StPO besorgen ließen. Wir machten deutlich, dass ein entsprechender Befangenheitsantrag in der Hauptverhandlung gestellt würde, wenn sich Gericht und Staatsanwaltschaft nicht auf die von uns angeregte Einstellung des Verfahrens gegen eine angemessene Geldauflage einlassen würden. F

Drohende Verfahrenslänge für das Verteidigungsziel nutzen

Für den Fall, dass das Gericht dieses angekündigte Ablehnungsgesuch für begründet halten würde, was aus unserer Sicht alternativlos war, stand fest, dass sich der Verfahrensabschluss noch mehrere Monate, gegebenenfalls auch Jahre hinziehen würde, da ein weiterer Sachverständiger gefunden und beauftragt werden und dieser ausreichend Gelegenheit zur Einarbeitung und Anfertigung seiner Expertise bekommen müsste. Eine weitere Verfahrensverzögerung war jedoch nicht angemessen und sollte nach Auffassung aller Verfahrensbeteiligter vermieden werden.
Da aus unserer Sicht zu erwarten gewesen wäre, dass ein neuer Sachverständiger unsere medizinischen Argumente, die gegen eine Pflichtverletzung unseres Mandanten sprachen, bestätigen würde, waren nach langen und intensiven Verhandlungen sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gemäß § 153 a StPO gegen Zahlung einer angemessenen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Mit einer solchen Verfahrenserledigung war auch unser Mandant nach kurzer Beratung einverstanden, da damit auch eine gute Ausgangssituation für mögliche berufsrechtliche Verfahren, die immer in Verteidigungsüberlegungen berücksichtigt werden müssen, geschaffen werden konnte.

Im Hinblick auf die Strafverteidigung in Arztstrafsachen belegt dieses Verfahren erneut, wie wichtig es ist, dass der Strafverteidiger mit medizinrechtlichen Grundzügen vertraut sein und er auch die Bereitschaft mitbringen muss, sich in medizinische Sachverhalte einzuarbeiten. Ferner ist es für den Mandanten immer vorteilhaft, wenn der Verteidiger auf externe Beratung durch Mediziner zurückgreifen kann.

 




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Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

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Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

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Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

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TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
Top: Aufnahme/Reaktionszeit
Top: Auffassungsgabe
Top: Struktur Schriftsätze
Top: Kommunikation
Top: Netzwerk"

Herr R.R.

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Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

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Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

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Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

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Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

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Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

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Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

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Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

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Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

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Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

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Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

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C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

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Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

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J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

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S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

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Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

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Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

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M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

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M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

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