Während einer vom angeklagten Arzt durchgeführten Bronchoskopie stand plötzlich das Bronchoskop in Flammen. Die Patientin verstarb wenige Tage nach dem misslungenen Eingriff. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige unterstellte unserem Mandanten diverse Sorgfaltspflichtverletzungen, so dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhob. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim an der Ruhr erreichten wir eine Einstellung für unseren Mandanten. (mehr …)