Antikorruptionsgesetz: Generalverdacht gegen Mediziner ist nicht gerechtfertigt
Einige Staatsanwaltschaften erheben einen Generalverdacht gegen Ärzte, die an gesponserten Fortbildungen teilnehmen. Das neue Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen, insbesondere der neue § 299a StGB, sorgt nach wie vor für Unsicherheit in der Praxis. Experten teilen jedoch die pauschalen Verdächtigungen der Ermittlungsbehörden nicht. In der Fachzeitschrift Medical Tribune vom 08.09.2017 raten Sie zu maßvollem Vorgehen und geben den Medizinern Verhaltensvorschläge.
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Der Deutsche Richterbund (DRB) positioniert sich zur zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen, wird vom DRB begrüßt. Einzelne Punkte werden jedoch kritisch gesehen. Unter anderem bemängelt der DRB, dass Justiz und Verteidiger hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Berufsausübungspflichten im Ungewissen gelassenen werden. (mehr …)
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Korruption im Gesundheitswesen
Am 27.01.2015 hat das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Lesen Sie hier die umfangreichen Stellungnahmen aus Justiz, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, sowie Vertretern der Ärzteschaft. (Zum Fachartikel)
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Korruption / FSA-Kodex: Verbot von Geschenken ab 01.07.2014
Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. " (FSA) hat auf der Mitgliederversammlung am 27.11.2013 den FSA-Kodex zur Transparenz verabschiedet. Auch die Änderung des Kodexes Fachkreise wurde beschlossen. Künftig gilt ein vollständiges Geschenkeverbot. (mehr …)
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Korruption und Bestechung von Vertragsärzten nicht strafbar
Der Bundesgerichtshof nennt es Korruption, verneint aber die Strafbarkeit. Lange und mit Spannung wurde auf die Entscheidung des Großen Gemeinsamen Strafsenats des Bundesgerichtshofes gewartet. Alles sah danach aus, dass das Recht fortgeschrieben wird mit der Folge, dass gängige Formen von Sponsoring und Pharmamarketing im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt würden. Doch es ist anders gekommen: Der Vertragsarzt ist kein Amtsträger und ohne ein entsprechendes Gesetz ist korruptes Verhalten nicht zu ahnden. Die Presseerklärung lautet wie folgt: (mehr …)
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Zur aktuellen Rechtsposition des Vertragsarztes im Arztstrafrecht
Die aktuelle Rechtsfrage: Macht sich ein niedergelassener Vertragsarzt durch das bislang gängige Pharmamarketing der Bestechlichkeit strafbar? (mehr …)
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