Korruption und Bestechung von Vertragsärzten nicht strafbar
Der Bundesgerichtshof nennt es Korruption, verneint aber die Strafbarkeit. Lange und mit Spannung wurde auf die Entscheidung des Großen Gemeinsamen Strafsenats des Bundesgerichtshofes gewartet. Alles sah danach aus, dass das Recht fortgeschrieben wird mit der Folge, dass gängige Formen von Sponsoring und Pharmamarketing im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt würden. Doch es ist anders gekommen: Der Vertragsarzt ist kein Amtsträger und ohne ein entsprechendes Gesetz ist korruptes Verhalten nicht zu ahnden. Die Presseerklärung lautet wie folgt: (mehr …)
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Zur aktuellen Rechtsposition des Vertragsarztes im Arztstrafrecht
Die aktuelle Rechtsfrage: Macht sich ein niedergelassener Vertragsarzt durch das bislang gängige Pharmamarketing der Bestechlichkeit strafbar? (mehr …)
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