Freispruch vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung
Unsere Kanzlei verteidigte zwei Angeklagte in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer Jugendlichen in Essen. Das Strafverfahren beruhte auf der Strafanzeige der Frau, die an dem Strafverfahren auch als Nebenklägerin teilnahm. Diese hatte zeitlich unmittelbar nach der angeblichen Tat Anzeige wegen Vergewaltigung auf dem Polizeipräsidium erstattet, nachdem sie sich einige Zeit von ihren Freunden entfernt hatte und dann wieder angetroffen worden war und angab, Geschlechtsverkehr mit zwei Männern gehabt zu haben, woraufhin die Freunde der Jugendlichen den […]
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Erneuter Freispruch nach jahrelangem Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.
Unser Mandant wurde Ende 2017 von seiner ehemaligen Lebensgefährtin wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der Körperverletzung angezeigt. Nach einer Anklage zum Schöffengericht in Essen wurde dieser im Jahr 2019 – damals noch von einem anderen Strafverteidiger vertreten – wegen Körperverletzung und Vergewaltigung, nach nur einem Hauptverhandlungstag, zu einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Das Mandat wurde sodann in der Berufungsinstanz durch Rechtsanwalt Klefenz übernommen. In der Hauptverhandlung vor dem […]
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LG Köln: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung
Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus. (mehr …)
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Landgericht Köln: Verfahrenseinstellung wegen Anstiftung zur Vergewaltigung an Karneval
Am 4. Hauptverhandlungstag hat das Landgericht Köln das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vorsitzende Richter begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass der Vorwurf gegen unseren Mandanten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar und unser Mandant insofern freizuprechen sei. (mehr …)
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Landgericht Köln: Freispruch unseres Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Nach 2 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln unseren Mandanten am 02.09.2021 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. (mehr …)
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Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)
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Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren
Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)
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Auch nach Einführung des § 184 i StGB sind nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar
Nach der Reform des Sexualstrafrechts gilt weiterhin, dass nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar sind. Die Erheblichkeitsschwelle des § 184 h Nr. 1 StGB hat nach wie vor Gültigkeit. Der neu geschaffene § 184i StGB steht dem nicht entgegen. (mehr …)
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Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.
Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)
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Das neue Sexualstrafrecht: Nein heißt nein! Und jetzt?
Am 06.07.2016 hat der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die Befürworter freuen sich, "Nein heißt nein"! Lesen Sie hier, was sich ändert, wie der Gesetzeswortlaut lautet und warum Praktiker bezweifeln, dass es tatsächlich zu mehr Verurteilungen kommen wird. (mehr …)
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