Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Rechtsanwalt Christoph Klein ist dabei als Rechtsanwalt in Erscheinung getreten. Die Verteidigung war von Beginn des Verfahrens an überzeugt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt und der Mandant unschuldig ist. Ein einvernehmlicher sexueller Kontakt wurde von der Anzeigeerstatterin als Vergewaltigung dargestellt. Dies hatte für unseren Mandanten auch enorme berufliche Folgen, denn er wurde als Beamter diszplinarrechtlich sanktioniert und vorläufig sunspendiert. Die Bedeutung des Verfahrens und der erforderliche Verteidigungsaufwand waren außerordentlich hoch.
Die Verteidigung war somit gefordert, mit einer Vielzahl an schriftlichen Eingaben, verbunden mit Beweisanträgen, die Justiz von einem sich für uns aufdrängenden alternativen Geschehen zu überzeugen.
Diese wurden von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren jedoch weitesgehend ignoriert. In der Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht Mönchengladbach ergaben sich dann erwartungsgemäß objektivierbare Feststellungen, die für die Schilderung des Mandanten und gegen die Schilderung der Anzeigeerstatterin sprachen. Zudem bestärkte sich der Eindruck, dass es sich bei der Anzeigeerstatterin um eine psychisch labile Persönlichkeit handelte und eine Freundin der Anzeigeerstatterin, die dem Mandanten feindlich gegenüber stand, die treibende Kraft für die Anzeigeerstattung war.
Die daraufhin beauftragte aussagepsychologische Sachverständige war in ihrer Expertise eindeutig: Ein Wahrheitsbezug der Anschuldigungen lässt sich nicht nachweisen.
Das Schöffengericht Mönchengladbach sprach unseren Mandanten daraufhin mit Urteil vom 15.05.2019 frei (Az: 90 Ls 80/17). Der Mandant ist damit auch beruflich vollständig rehabilitiert.
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