Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Nach 2 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln unseren Mandanten am 02.09.2021 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen.
Unser Mandant war zunächst vom Amtsgericht Köln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten wir und die Staatsanwaltschaft Köln Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, das Verteidigungsziel lautete auf Freispruch. In der zweitägigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht wurde die Psychologin der Anzeigeerstatterin auf unseren Antrag hin ausgiebig befragt. Das Landgericht kam nach Abschluss der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht festzustellen sei, verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft und sprach unseren Mandanten antragsgemäß frei.