Das Landgericht Trier hat auf unsere Anregung in der Hauptverhandlung das Verfahren wegen Kinderpornografie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Unserem Mandanten war vorgeworfen worden, über sein Handy mittels des internetbasierten Messangerdienstes „Whats App“ im Jahr 2018 kinderpornografische Videos verschickt zu haben. Dies wurde von unserem Mandanten stets bestritten. Der vom Gericht vernommene Sachverständige hatte dargelegt, dass im Sent-Ordner des WhatsApp-Accounts die entsprechenden kinderpornografischen Dateien abgespeichert waren. Im Laufe der Befragung des Sachverständigen durch die Verteidigung stellte sich jedoch heraus, dass derzeit keine sachverständige Rekonstruktion möglich ist, welche technischen Abläufe bei WhatsApp im Jahr 2018 stattfanden, wenn Dateien über WhatsApp versendet wurden. Demnach konnte der Sachverständige nicht ausschließen, dass Dateien auch weitergeleitet worden sind, die zuvor nicht in Augenschein genommen wurden. Es war daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant unwissentlich kinderpornografische Dateien weitergeleitet hatte. Die unsichere Beweislage war sodann Anlass für Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.