Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys teilweise rechtsstaatswidrig

Polizeiliche Auswertungen sog. „Kryptohandys“ (EncroChat, Sky ECC, Anom usw.), die lange Zeit als abhörsicher galten, nehmen zu. Wir verteidigen alle Beschuldigte in Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys und widersprechen den Verwertungen. Lesen Sie hier, was Sie im Zusammenhang mit der Verteidigung in EncroChat-Verfahren wissen müssen.

EncroChat, Sky ECC oder ganz aktuell auch Anom – die Liste der Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikationsnetzwerke, auch „Kryptohandys“ genannt, die lange Zeit als abhörsicher galten, nunmehr aber von den Ermittlungsbehörden zunehmend gehackt und ausgewertet werden, wächst.

Komplex SKY ECC und Anom

Hinsichtlich der Situation rund um SKY ECC und Anom ist zwar noch wenig bekannt – klar ist aber, dass belgische Ermittlungsbehörden und Europol im Zuge der „Operation Sky“ zahlreiche Durchsuchungen und Festnahmen in Belgien und Holland durchführten und im Vorfeld wohl Millionen verschlüsselter Nachrichten im Zusammenhang mit SKY ECC abfingen und teilweise auswerteten. Anom nimmt eine Sonderstellung ein, weil es sich bei diesem Anbieter um ein vom FBI entworfenes und kontrolliertes Verschlüsselungsnetzwerk handelte, das über verdeckte Ermittler in die Kreise und auf die Handys der organisierten Kriminalität eingeschleust wurde.

Wir halten die Verwertung der Erkenntnisse rund um SKY ECC und Anom für rechtsstaatswidrig, da es sich um staatliche Provokationen / Anstiftungen von Straftaten handelt (ähnlich dem sog. agent provocateur). Unserer Ansicht nach begründet die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden daher umfassende Verwertungsverbote, mit der Folge, dass Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys gegen deutsche Staatsbürger nicht rechtmäßig sind.

Komplex EncroChat  

EncroChat war ein in Europa ansässiges Kommunikationsnetzwerk und ein Dienstanbieter, der die Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation seiner Nutzer anbot. Dabei wurden präparierte Android-Handys verwendet, die mittels einer eigenen Software verschlüsselte Nachrichten an die Server in Frankreich und von dort zurück an das Empfängerhandy sendeten. Die Kommunikation wurde von dem Unternehmen als abhörsicher beworben. Französischen Ermittlungsbehörden gelang es allerdings Ende Dezember 2018 Kopien der Server in Frankreich zu beschlagnahmen und den Zugang zu „knacken“. Durch die so gewonnenen Erkenntnisse konnten die Ermittler sogenannte Trojaner auf die Handys der Nutzer aufspielen. Im Folgenden wurden zwischen April bis Juli 2020 viele Millionen verschlüsselter Daten (Chats, Notizen, Bilder, Standorte) abgefangen und teilweise ausgewertet. Dies betraf auch Handys, die in Deutschland genutzt und von französischen Behörden quasi „live ausspioniert“ wurden.

Die Daten, die aus den in Deutschland genutzten Handys stammten, wurden dem BKA von den französischen Behörden mittels EUROPOL überlassen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass das BKA diese Daten auswertet und je nach geografischem Bezug an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleitet, die die Ermittlungen übernehmen. Wir verteidigen Beschuldigte aus diversen EncroChat-Verfahren

Es gibt vielversprechende Ansätze für die Strafverteidigung

Wichtig für betroffene Nutzer von EncroChat ist zunächst die Erkenntnis, dass allein die Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken – wie etwa bei EncroChat – noch keine Straftat ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Ermittlungsbehörden über den ausgewerteten Inhalt der Kommunikation dem betroffenen Nutzer eine Straftat nachweisen können oder nicht. Gerade diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten.  Obwohl von den Ermittlungsbehörden medial als ein „großer Schlag gegen die organisierte Kriminalität“ verkündet, entpuppt sich bislang vieles als heiße Luft.

Denn den Ermittlern fällt es schwer, die Nutzer der ausspionierten Handys zu identifzieren. Die Identifikation durch die Behörden erfolgt durch die Auswertung von geteilten Adressen, Standorten oder Fotos. Dies bedarf letztlich einer richtigen Interpretation und Zuordnung von Indizien, sodass die Ermittlungsarbeit an dieser Stelle fehleranfällig ist und Handlungsspielraum für die Verteidigung eröffnet. Zudem ist gerichtlich bislang nicht eindeutig geklärt, ob die EncroChats als Beweismittel überhaupt verwertet werden dürfen. Die Verteidigung muss daher Verwertungswidersprüche erheben.

Es gibt diverse Ansätze für Verwertungsverbote

Viele gute Gründe sprechen gegen die Verwertbarkeit: Es darf bereits in Zweifel gezogen werden, ob französische Ermittlungsbehörden mittels geheimdienstlicher Abhörmaßnahmen Nutzer auf deutschem Boden „live“ ausspionieren durften, ohne deutsche Ermittlungsbehörden von Anfang an einzubeziehen. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen nach französischem Recht rechtmäßig waren und ordnungsgemäß angeordnet wurden. Zudem ist der deutschen Strafprozessordnung eine anlasslose, massenhafte Datenspeicherung von Telekommunikationsinhalten – wie hier geschehen – fremd.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Ermittlungsbehörden mit dieser Erkenntnis die französischen Ermittlungsbehörden haben walten lassen, um anschließend an die Daten über EUROPOL heranzukommen. Dies stellt eine unzulässige Umgehung von Grundrechten deutscher Nutzer dar.

Zwar haben die norddeutschen Oberlandesgerichte in Beschlussform bislang die Verwertbarkeit bejaht. Es handelt sich aber nur um vorläufige Entscheidungen und eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof und durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus. Die norddeutschen OLGs haben sich erkennbar an das gewollte Ergebnis der Verwertbarkeit „geklammert“, ohne den Grundrechten der Betroffenen ausreichend Rechnung zu tragen. Nicht anders lässt es sich erklären, wenn das OLG Hamburg ausführt: „Hiervon unabhängig würden die Voraussetzungen für ein Verwertungsverbot auch dann nicht vorliegen, wenn das Vorgehen der französischen Behörden teilweise als nicht mehr hinnehmbar rechtsstaatswidrig begriffen werden würde.“ Auch das Kammergericht Berlin hat eine Entscheidung des Landgerichts Berlin korrigiert und hält die Erkenntnisse für verwertbar (2 Ws 79/21, 2 Ws 93/21). Ob das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsauffassung teilt, muss bezweifelt werden.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter  Kryptohandys oder anderer trojanerähnlicher Maßnahmen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus ähnlichen Verfahren. Verlassen Sie sich auf unseren engagierten Einsatz für Ihren Vorteil. Wir beantragen zunächst umfassende Akteneinsicht. Anschließend zeigen wir Ihnen die Optionen auf, mit denen das Verfahren zu einem günstigen Ende gebracht werden kann.

Bis dahin gilt für Sie: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!




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Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

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Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

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Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

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TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
Top: Aufnahme/Reaktionszeit
Top: Auffassungsgabe
Top: Struktur Schriftsätze
Top: Kommunikation
Top: Netzwerk"

Herr R.R.

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Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

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Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

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Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

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Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

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Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

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Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

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Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

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Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

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Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

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Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

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C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

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Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

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J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

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S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

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Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

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Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

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M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

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M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

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