„Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ – Interview von Rechtsanwalt Christoph Klein

Rechtsanwalt Christoph Klein hat als Strafverteidiger von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe in der medizinischen Fachzeitschrift Medical Tribune zum Thema Strafrecht im Arztberuf Fragen zur Verteidigung gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsverhältnis gemäß § 174c StGB beantwortet.

Rechtsanwalt Christoph Klein erläutert als Experte für Sexualstrafrecht und Medizinstrafrecht, warum Ärzte und Mediziner den Vorwurf ernst nehmen sollten und welche juristischen Möglichkeiten der professionellen Strafverteidigung zur Verfügung stehen, um einen günstigen Verfahrensausgang zu erreichen.

Fehler im Ermittlungsverfahren in Strafverfahren gegen Ärzte und anderen Angehörigen der Heilberufe können sich nachteilig auf das Ergebnis im Strafverfahren, aber auch auf mögliche Folgeverfahren wie bspw. berufsrechtliche oder approbationsrechtliche Verfahren auswirken.  Im Praxisalltag neigen Mediziner dazu, den Vorwürfen nicht die gebotene Aufmerksamkeit zu widmen. Der Mediziner sollte mit der Verteidigung in Verfahren wegen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses immer einen Fachanwalt beauftragen, der neben den materiellen und prozessualen Normen des Strafrechts auch mit den medizinrechtlichen, berufsrechtlichen und approbationsrechtlichen Abläufen vertraut ist. Nur der im Medizinrecht vertraute Fachanwalt für Strafrecht gewährleistet eine interdisziplinäre Beratung und Verteidigung im Strafverfahren.

Lesen Sie hier das vollständige Interview in der Medical Tribune.