Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus.
Manchmal muss man als Verteidiger dicke Bretter bohren, so auch in diesem Fall. In der Anklageschrift vom 28.10.2019 warf die Staatsanwaltschaft Köln unserem Mandanten vor, gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vorgenommen zu haben, wobei er gegenüber dem Opfer Gewalt anwendete und dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornahm, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere weil sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.
Dies ist eine sexuelle Nötigung und ein sexueller Übergriff in einem besonders schweren Fall und ist gemäß § 177 Abs. 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bedroht.
Diesen Vorwurf hatte unser Mandant stets bestritten. Aus Sicht der Verteidigung gab es plausible Anhaltspunkte für eine bewusste Falschbelastung der Anzeigeerstatterin. Sie beanspruchte die gemeinsam bewohnte Wohnung für sich und bekam diese dann nach Anzeigeerstattung auch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes aufgrund ihrer Behauptungen der Straftat zugewiesen. Unser Mandant musste aus seiner Wohnung, deren alleiniger Mieter er war und deren Miete er alleine zahlte, ausziehen!
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Leverkusen konnten wir bereits einen Teilerfolg erzielen. Nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme sah das Schöffengericht in Leverkusen den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht erwiesen an und sprach unseren Mandanten in diesem Punkt frei. Das Schöffengericht verurteilte unseren Mandanten jedoch (auch) aufgrund der Aussage der Anzeigeerstatterin wegen einer Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Wir waren der Überzeugung, dass auch diese Verurteilung ungerechtfertigt war und legten gegen das Urteil Berufung ein. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Köln kam die Strafkammer nach einer 5-tägigen Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass weder der Vorwurf der Vergewaltigung noch der Vorwurf der Körperverletzung haltbar seien und sprach unseren Mandanten in allen Punkten frei.