Aktuelles

Schlagwort: sexueller Übergriff

LG Köln: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus. (mehr …)
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LG Köln: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus. (mehr …)

AG Köln: Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung

Das Amtsgericht Köln hat unseren Mandanten vom Vorwurf der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage unserem Mandanten vorgeworfen, seine Nachbarin in ihrer Wohnung im Laufe eines gemeinsamen Treffens sexuell belästigt und verletzt zu haben. (mehr …)
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AG Köln: Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung

Das Amtsgericht Köln hat unseren Mandanten vom Vorwurf der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage unserem Mandanten vorgeworfen, seine Nachbarin in ihrer Wohnung im Laufe eines gemeinsamen Treffens sexuell belästigt und verletzt zu haben. (mehr …)

Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)
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Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)