Erneuter Freispruch nach jahrelangem Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.

Unser Mandant wurde Ende 2017 von seiner ehemaligen Lebensgefährtin wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der Körperverletzung angezeigt. Nach einer Anklage zum Schöffengericht in Essen wurde dieser im Jahr 2019 – damals noch von einem anderen Strafverteidiger vertreten – wegen Körperverletzung und Vergewaltigung, nach nur einem Hauptverhandlungstag, zu einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.

 

Das Mandat wurde sodann in der Berufungsinstanz durch Rechtsanwalt Klefenz übernommen. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht im Jahr 2020 drängte Rechtsanwalt Klefenz auf eine ausführliche Aufklärung des Sachverhaltes, stellte zahlreiche Beweisanträge und arbeitete sowohl ein Falschbelastungsmotiv als auch die fehlende Aussagekonstanz der Angaben der Nebenklägerin heraus. Das Landgericht Essen verurteilte unseren Mandanten dennoch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Jedoch hob das OLG Hamm das Urteil auf die in der Revisionsinstanz erhobenen Verfahrensrüge durch Herrn Rechtsanwalt Klefenz auf, mit welcher er eine rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages rügte.

In der erneuten Verhandlung vor dem LG Essen im Jahr 2021 folgte das Gericht diesmal der Argumentation der Verteidigung und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei und verurteilte ihn lediglich wegen Körperverletzung zu einer niedrigen Geldstrafe. Gegen dieses Urteil legte die Nebenklägerin Revision ein. Das OLG Hamm hob das Urteil im Umfang des Freispruchs erneut auf, da das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt nicht erschöpfend rechtlich gewürdigt hatte, so der Senat. Die Verurteilung wegen Körperverletzung wurde rechtskräftig.

Nach der erneuten Aufhebung wurde das Verfahren nun im Jahr 2023 vor dem LG Essen bei einer anderen Strafkammer verhandelt. Nach 6 Hauptverhandlungstagen und der Einvernahme zahlreicher Zeugen sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert. In der Urteilsbegründung folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung, wonach die Angaben der Nebenklägerin wenig konstant und wenig detailliert waren, ein valides Falschbeschuldigungsmotiv vorlag und die Angaben weiterer Zeugen vom Hörensagen, wie des Therapeuten der Nebenklägerin, von wenig Beweiswert waren. Nachdem weder Staatsanwaltschaft noch Nebenklage Revision eingelegt haben ist der Freispruch nunmehr – endlich – rechtskräftig,

Dieses Verfahren zeigt eindrücklich mehrere Dinge. Zunächst einmal bedarf es in Sexualstrafverfahren besonderer Kenntnisse, insbesondere auf Seiten der Verteidigung. Regelmäßig steht es Aussage gegen Aussage und der Verteidiger muss sowohl die rechtlichen Besonderheiten bei der Beweiswürdigung im Blick haben als auch über vertiefte aussagepsychologische Kenntnisse verfügen. Zudem bedarf es manchmal eines langen Atems. Und auch wenn es Rückschläge gibt, wird eine engagierte und versierte Verteidigung alle rechtlichen Mittel im Interesse des Mandanten ausschöpfen. Im vorliegenden Fall hat dies zur Verhinderung einer Gefängnisstrafe und einer Rehabilitation unseres Mandanten geführt.