Am 13.12.2022 kam es auf der Krefelder Straße in Köln zu einem Wohnungsbrand. Die Staatsanwaltschaft Köln warf unserem Mandanten fahrlässige Brandstiftung vor. Das Verfahren wurde nun gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.
Bei dem Brand entstand an dem Mehrfamilienhaus erheblicher Sachschaden (s. Express.de). Zudem wurde eine Person leicht und eine Person lebensgefährlich verletzt. Nach der Beauftragung mit der Verteidigung werteten wir die Ermittlungsakte aus. Diese enthielt unter anderem, wie in solchen Fällen üblich, einen Branduntersuchungsbericht, aus dem sich sehr gute Ansätze für die Argumentation der Verteidigung ergaben. Wir reichten eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Köln ein und beantragten, das Verfahren gegen unseren Mandanten gemäß § 153 Abs. 1 StPO einzustellen. Dem kam die Staatsanwaltschaft Köln nach und stellte das Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts Köln ein.