Ihr Anwalt für den Vorwurf Betrug in Köln & bundesweit

Droht Ihnen eine Anzeige wegen Betrugs oder haben Sie bereits eine polizeiliche Vorladung erhalten? Dann reagieren Sie möglichst schnell! Je früher Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mandatieren, desto höher stehen zumeist Ihre Chancen auf einen für Sie positiven Verfahrensausgang.

Wir vertreten Sie als Anwalt gegen den Vorwurf Betrug & Internetbetrug in Köln und bundesweit.

Nehmen Sie Ermittlungen wegen Betrugs nach § 263 StGB unbedingt ernst, denn es drohen im Falle einer Verurteilung hohe Strafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen und erhalten bereits beim ersten Telefonkontakt nach Möglichkeit eine kostenlose Ersteinschätzung.

Betrug nach § 263 StGB im Wortlaut

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Wann macht man sich wegen Betrug strafbar?

Für die Strafbarkeit wegen Betrugs nach § 263 StGB müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Täuschung über Tatsachen

Der Täter muss den Geschädigten in die Irre führen. Dies kann aktiv durch Belügen, aber auch passiv über das gezielte Verschweigen wichtiger Tatsachen geschehen.

  • Irrtum des Geschädigten

Durch die Täuschung muss beim Geschädigten ein Irrtum hervorgerufen werden. Das heißt, der Geschädigte muss ein falsches Bild der Realität erhalten, das eine direkte Folge der Täuschung des Täters ist.

  • Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden des Geschädigten

Aus dem Irrtum heraus muss der Geschädigte eine sogenannte Vermögensverfügung tätigen. Mit einer solchen ist jede Handlung, Duldung oder Unterlassung gemeint, die zu einem direkt messbaren und wirtschaftlich relevanten Vermögensschaden führt.

  • Vorsatz und Bereicherungsabsicht des Täters

Der Täter muss mit Vorsatz und in Bereicherungsabsicht gehandelt haben.

Schon versuchter Betrug kann strafbar sein. Es ist für eine Strafbarkeit also nicht ausschlaggebend, ob der Betrug erfolgreich war.

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen handelt es sich beim Betrug um ein strafrechtlich komplexes Delikt, das einem geschickten Strafverteidiger häufig viele Räume für die Interessenvertretung seines Mandanten gibt.

Was sind Beispiele für einen Betrug nach § 263 StGB?

Ein Betrug kann je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Beispielen für Betrug nach § 263 StGB zählen die Folgenden:

  • Eingehungsbetrug

Beim Eingehungsbetrug wird ein Vertrag, wie beispielsweise ein Kaufvertrag, bereits in der Absicht geschlossen, die bezogenen Waren bzw. Dienstleistungen nicht zu bezahlen.

  • Versicherungsbetrug

Beim Versicherungsbetrug wird die Versicherung über die Existenz oder das Ausmaß eines Schadens getäuscht, um Versicherungsleistungen zu beziehen.

  • Subventions- und Sozialleistungsbetrug

Beim Subventions- und Sozialleistungsbetrug werden bei staatlichen Förder- bzw. Sozialleistungsprogrammen wie Bürgergeld oder Wohngeld absichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, um höhere Leistungen zu erhalten.

  • Prozessbetrug

Beim Prozessbetrug werden in einem Zivilprozess wissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, um ein besonders günstiges Urteil zu erhalten.

Auch Internetbetrug zählt zum Betrug nach § 263 StGB

Ein besonders häufiges Beispiel von Betrug ist der sogenannte Internetbetrug. Hier findet der Betrug online statt, weshalb man auch von Online-Betrug spricht.

Internetbetrug kann ebenfalls verschiedene Formen annehmen. Beispiele dafür sind:

  • Ein Käufer bestellt Ware in einem Online-Shop und lässt diese zu sich liefern, ohne diese zu bezahlen.
  • Ein Online-Shop lässt Ware bezahlen, die er jedoch nie liefert.
  • Ein Online-Banking-Nutzer wird über eine gefälschte Login-Seite zur Eingabe und Übertragung seiner Kontoinformationen an die Täter angestiftet. Mit diesen loggen sich die Betrüger in sein Konto ein und übertragen Geld an ihr eigenes Konto (Online-Banking-Betrug).

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Betrugs?

Bei einer Verurteilung wegen Betrugs kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, muss immer im Einzelfall vom Gericht eruiert werden. Erschwerende Umstände, wie bandenmäßiger Betrug oder besonders große Schadenssummen, erhöhen dabei die Wahrscheinlichkeit auf eine Strafverschärfung.

Trägt der Täter aktiv zur Schadensregulierung bei, indem er etwa den entstandenen Schaden ersetzt, kann das Strafmaß reduziert oder sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden. Dies sollte jedoch aus verfahrenstaktischen Gründen immer mit dem eigenen Rechtsanwalt abgesprochen sein.

Lassen Sie sich beim Vorwurf Betrug professionell vertreten

Der Vorwurf des Betrugs kann ernsthafte Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall in einer mehrjährigen Haftstrafe enden. Als Beschuldigter sollten Sie daher schnell reagieren und sich so baldmöglichst an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Als solche stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite und versuchen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Je früher Sie uns mandatieren, desto höher sind die Chancen auf ein besonders positives Ergebnis, wie eine Verfahrenseinstellung noch vor einer Anklageerhebung.

Kontaktieren Sie uns jederzeit für schnelle und unbürokratische Unterstützung.