„Revisionsanwalt“ im Strafrecht – Keine Situation ist aussichtslos

Wurde ein Urteil gegen Sie gefällt und Sie sind mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe konfrontiert? Dann lassen Sie Ihren Fall durch uns als Strafverteidiger mit Schwerpunkt Revisionsrecht bzw. als „Revisionsanwalt“ im Strafrecht prüfen.

Gibt es die Chance auf eine Korrektur des Urteils, werden wir alles daran setzen, um Ihr Recht durchzusetzen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht zeichnen sich durch fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Revisionsrecht aus und können selbst in scheinbar aussichtslosen Situationen häufig einen Weg finden, Ihnen zu helfen.

Kontaktieren Sie uns direkt für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Bedenken Sie, dass Sie lediglich eine Woche nach der Urteilsverkündung Zeit haben, um eine Revision einzulegen.

Was ist eine Revision und was kann sie erreichen?

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen alle erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichts, des Landgerichts und des Oberlandesgerichts und gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammer des Landgerichts zulässig ist. Legen Sie Revision ein, wird das Urteil dafür an die nächsthöhere Instanz verwiesen, das als Revisionsgericht darüber entscheidet.

Wichtig ist, dass die Frist für eine Revision lediglich eine Woche nach der Urteilsverkündung beträgt. Sie müssen daher schnell reagieren, um Ihre Rechte zu wahren.

Wird Revision eingelegt, dann wird das Urteil nicht rechtskräftig. Ein Strafurteil darf grundsätzlich erst vollstreckt werden, wenn es rechtskräftig ist, sofern nicht bereits Untersuchungshaft angeordnet wurde und diese fortdauert oder besondere Umstände eine Vollstreckung rechtfertigen. Bei einer verhängten Freiheitsstrafe bleiben Sie über die Dauer des Revisionsverfahrens also häufig „auf freiem Fuß“.

Unterschied zwischen Berufung und Revision

Bei landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Urteilen ist eine Revision das einzige zulässige Rechtsmittel, das Ihnen bleibt, um das Urteil anzugreifen. Beim Urteil eines Amtsgerichts haben Sie zusätzlich die Möglichkeit der Berufungseinlegung.

Der Unterschied zwischen den beiden Rechtsmitteln lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Berufung ist eine Tatsachen- und Rechtsmittelinstanz, bei der der Fall vollständig neu aufgerollt werden kann. Die Revision hingegen ist eine reine Rechtsmittelinstanz: Das bedeutet, das Rechtsmittelgericht prüft hier nur, ob das Urteil auf Verfahrensfehlern oder fehlerhafter Rechtsanwendung beruht.

Eine erfolgreiche Revision kann den Freispruch bedeuten

Kommt das Revisionsgericht zu dem Schluss, dass das ursprüngliche Urteil fehlerhaft ist, kann es den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer der darunterliegenden Instanz zurückverweisen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann das Revisionsgericht in Ausnahmefällen sogar einen direkten Freispruch aussprechen.

Die Arbeit eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Revisionsrecht bzw. eines „Revisionsanwalts“ im Strafrecht besteht darin, Fehler in einem Urteil zu finden und diese präzise zu benennen und zu begründen. Die rechtlichen Vorgaben und Hürden für eine erfolgreiche Revision sind dabei enorm hoch. Hier kommt es vor allem auf die Erfahrung Ihres Revisionsanwalts an, um Ihre Chancen möglichst hochzuhalten.

Gegen mich liegt ein Urteil vor: Welche Schritte kann ich jetzt unternehmen?

Wurden Sie in einem Strafverfahren verurteilt, stellt dies für Sie als Betroffene bzw. Betroffener in der Regel eine erhebliche Belastung dar und kann zunächst überfordernd sein. Plötzlich sehen Sie sich mit empfindlichen Strafen konfrontiert, womöglich droht sogar ein langer Gefängnisaufenthalt. Hinzu kommt, dass ein möglicher Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis Ihren beruflichen Werdegang für einen längeren Zeitraum nachteilig beeinträchtigen kann.

Wichtig ist, dass Sie nun Ruhe bewahren und sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wenden, der bestens mit den Ihnen verfügbaren Rechtsmitteln vertraut ist. Sie haben dabei immer die Wahl,einen anderen Rechtsanwalt um eine Meinung zu bitten und für eine Revision einen neuen Anwalt zu mandatieren.

Kontaktieren Sie uns als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Revisionsrecht, um eine schnelle und juristisch fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Revision zu erhalten. Kommen wir zu dem Schluss, dass Ihre Revision eine realistische und gute Aussicht auf Erfolg hat, werden wir alles unternehmen, um Sie erfolgreich zu vertreten.

Eine erfolgreiche Revision benötigt viel Erfahrung und Akribie

Die Revision gilt oftmals als „Königsdisziplin“ im Strafrecht, da bereits kleinste Details in der Revisionsbegründung den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen können.

Es ist ein umfassendes Fachwissen im Bereich des Strafprozessrechts und der Anwendung von Rechtsnormen vonnöten, um einer Revision zum Erfolg zu verhelfen. Dies wird am besten durch langjährige Erfahrung als Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht gestützt.

Kontaktieren Sie uns möglichst schnell nach der Urteilsverkündung, damit wir Ihren Fall umfassend prüfen und Sie über Ihre Erfolgsaussichten aufklären können.