Sie haben eine kriminalpolizeiliche Vorladung wegen einer angeblichen Raubtat erhalten? Sie wurden wegen Raub angeklagt?
Wenn Sie von den Strafverfolgungsbehörden einer Raubtat beschuldigt werden und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie sich an einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger wenden.
Raub oder räuberische Erpressung sind schwere Vorwürfe, die nicht selten mit mehrjährigen Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Sind Sie Beschuldigter eines solchen Delikts, ist Eile geboten. Je früher ein Anwalt beim Vorwurf Raub Einsicht in die Ermittlungsakte erhält, desto größer sind die Chancen, die Weichen im Verfahren für Sie günstig zu stellen.
Generell gilt: Machen Sie zu jeden Zeitpunkt gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Welche Strafe droht bei Raub?
Eine Raubtat begeht gemäß § 249 Abs. 1 StGB, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der Strafrahmen beträgt hier im Grundsatz nicht unter einem Jahr.
Nach § 250 Abs. 1 StGB wird wegen schwerem Raub beispielsweise bestraft, wer bei der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
In diesem Fällen droht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe droht nach § 250 Abs. 2 StGB beispielsweise, wenn bei der Tat eine Waffe verwendet wird oder eine andere Person in die Gefahr des Todes gebracht wird.
Die räuberische Erpressung wird gemäß § 255 StGB wie der Raub bestraft. Ebenso wie ein Raub wird nach § 252 StGB der räuberische Diebstahl bestraft. Hierunter sind Fälle zu verstehen, in denen der Täter bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und gegen eine Person Gewalt verübt oder bestimmte Drohungen ausspricht, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Es drohen folglich auch hier vergleichsweise hohe Strafen.
Raubtaten stellen aufgrund Ihrer Strafrahmen Verbrechen dar. Sie haben bei einem solchen Vorwurf das Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, da ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
Zugleich bedeutet dies aber, dass ein solches Verfahren zwingend vor dem Schöffengericht oder sogar der großen Strafkammer, also höheren Gerichten, verhandelt wird, sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Wie können wir Ihnen als Rechtsanwalt beim Vorwurf Raub helfen?
Unser Fokus liegt möglichst im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, um eine gerichtliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Bei Klein Klefenz verteidigen wir seit ca. 20 Jahren Beschuldigte und Angeklagte, denen Raub oder räuberische Erpressung vorgeworfen werden. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen Verfahren um Indizienprozesse, bei denen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten oder Angeklagten geweckt werden können.
Doch selbst wenn die Täterschaft nicht bestritten werden kann, so kommt es bei den Vorwürfen Raub oder räuberische Erpressung entscheidend auf die Einlassung des Beschuldigten oder Angeklagten an.
Oft gibt es zudem Beweis- und Rechtsfragen, die den entscheidenden Unterschied zwischen einer hohen Strafe und einem guten Ergebnis ausmachen können. Oft gilt es, den Fall so darzustellen, dass ein sogenannter minder schwerer Fall angenommen werden kann, um eine bewährungsfähige Strafe als Ergebnis zu erhalten.
Selbstverständlich verteidigen wir auch Jugendliche und Heranwachsende. Auch hier ist der Vorwurf des Raubes oder der räuberischen Erpressung häufig (sog. „Abziehen“). Aufgrund der möglichen Anwendung von Jugendstrafrecht drohen zwar andere Sanktionen, da das Jugendstrafrecht eine Spezialmaterie ist, sollten Sie aber auch hier einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Wir verteidigen auch in diesem Bereich seit vielen Jahren erfolgreich.
Erhalten Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren wegen Raub oder räuberischer Erpressung durch eine Vorladung in der Post, eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung oder wurde jemand, den Sie kennen, wegen diesem Vorwurf verhaftet, kontaktieren Sie uns unmittelbar über unsere Info- oder Notrufnummer.
Wir werden sodann als Ihr Anwalt beim Vorwurf Raub Akteneinsicht beantragen, den Behörden mitteilen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sodann nach Akteneinsicht die optimale Verteidigungsstrategie entwerfen.