Seit der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB im November 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, steigt die Zahl der Strafverfahren diesbezüglich immer weiter an. Dabei reichen bestimmte Verhaltensweisen bereits aus, um den Vorwurf der sexuellen Belästigung zu begründen.
Gerade der falsche Vorwurf der sexuellen Belästigung ist für Beschuldigte nicht nur mit dem Stress eines Gerichtsverfahrens, sondern oft auch mit der Vernichtung der Reputation verbunden. Darüber hinaus kann ein Gerichtsverfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe enden. Es ist daher ratsam, dass Sie frühzeitig auf anwaltliche Unterstützung setzen und sich professionell verteidigen lassen.
Bei Klein Klefenz vertreten wir Sie als Fachanwälte für Strafrecht auf Grundlage jahrelanger Erfahrung gegen alle Vorwürfe im Sexualstrafrecht.
Was ist sexuelle Belästigung und wann ist sie strafbar?
Um sich der sexuellen Belästigung schuldig zu machen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berühren. Hier wird der Unterschied zu anderen Sexualstraftaten deutlich: im Gegensatz zum sexuellen Übergriff oder der Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung relativ schnell erreicht.
Andere Sexualdelikte, wie etwa die sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), bedürfen einer gewissen Erheblichkeitsschwelle. Wird diese nicht erreicht, ist eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung (§ 184i StGB) möglich.
Durch die Reform im Jahr 2016 wurden die strafbaren Handlungen erheblich ausgeweitet. Es kommt seitdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen erlaubten und unerlaubten Handlungen. Gerade bei Sexualdelikten kann es äußerst subjektiv sein, wann ein Opfer eine Handlung als sexuelle Belästigung bewertet. Dies erschwert nicht nur die Aufklärung, sondern verfälscht auch die damit verbundene Dunkelziffer.
Die Auslegungsmöglichkeit bietet professionellen Strafverteidigern jedoch gute Verteidigungschancen. Wir unterstützen Beschuldigte seit Jahren erfolgreich im Bereich der Sexualstraftaten und konnten auf diese Weise bereits viele Hauptverhandlungen verhindern. Wenden Sie sich daher im Falle einer Anschuldigung umgehend an uns, um eine kompetente und diskrete Rechtsberatung zu erhalten.
Wann ist eine sexuelle Belästigung gegeben?
Für eine sexuelle Belästigung gibt es mehrere Kriterien:
Zum einen muss es zu einer körperlichen Berührung des Opfers gekommen sein. Verbale Belästigungen wie etwa das „Catcalling“ oder lediglich körperliche Annäherungen reichen für eine Strafbarkeit nicht aus. Unerheblich ist es, ob die Berührungen durch ein Körperteil des Täters oder einen Gegenstand ausgeführt werden. Ebenso ist irrelevant, ob das Opfer bekleidet ist oder nicht.
Darüber hinaus muss diese Berührung sexueller Natur sein, also eine sexuelle Motivation innehaben. Bei versehentlichen Berührungen scheidet eine Straftat daher aus. Vielmehr muss das Verhalten die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen. Hiervon ist auszugehen, wenn ein objektiver Betrachter die Situation als sexuell motiviert betrachten würde, etwa weil Geschlechtsorgane, die weibliche Brust oder das Gesäß berührt werden. Auch ungewollte Küsse oder Ähnliches können eine Berührung sexueller Natur darstellen.
Relevant ist zudem auch die subjektive Sicht des Täters während der Tathandlung. Die alleinige subjektive Motivation ist zwar nicht ausreichend, wenn das Opfer sich nicht belästigt fühlt, für die Vorsätzlichkeit der Tat ist es jedoch von Bedeutung, dass nicht nur objektive Betrachter, sondern auch der Täter die Handlung als sexuell motiviert ansieht.
Schlussendlich muss das Opfer sich auch tatsächlich belästigt fühlen. Dies ist gegeben, wenn das Befinden des Opfers erheblich beeinträchtigt wurde. Diese Voraussetzung bereitet in der Praxis viele Schwierigkeiten, da sie ein subjektives Merkmal darstellt. Es kommt demnach entscheidend auf die subjektive Wertung des Gegenübers an, ob eine sexuelle Belästigung gegeben ist oder es sich um noch sozialadäquates Verhalten handelt.
Nach unserer Erfahrung wird das Subjektivitätserfordernis oft bewusst ausgenutzt, um Rache zu üben oder andere Interessen zu verfolgen. Beschuldigte sollten sich daher bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung umgehend an einen Anwalt wenden, der auf das Sexualstrafrecht spezialisiert ist.
Im Rahmen einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung werden sodann Maßnahmen gegen die falschen Anschuldigungen eingeleitet, um die Integrität des Beschuldigten zu wahren.
Wir blicken als Fachanwälte im Strafrecht auf eine jahrelange Erfahrung im Sexualstrafrecht zurück und konnten schon viele Betroffene professionell vor Gericht und außergerichtlich verteidigen. Wenden Sie sich für ein unverbindliches, diskretes Erstgespräch direkt an uns. Wir sind dazu verpflichtet, in allen Mandatsgesprächen die anwaltliche Schweigepflicht zu bewahren.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Im Falle einer Verurteilung wird die sexuelle Belästigung mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei einer Begehung in Gruppen, kommt ein höheres Strafmaß in Betracht (§ 184j StGB).
Während sexuelle Belästigung gesellschaftlich oft als „harmlos“ eingestuft wird, zeigt sich, dass die Rechtsprechung diese Taten nicht selten mit Freiheitsstrafen ahndet. Das politische Ziel ist es, Opfer sexueller Selbstbestimmung einerseits effektiv zu schützen und andererseits potenzielle Täter mit hohen Strafen abzuschrecken.
Wie sollten sich Beschuldigte verhalten?
Werden Sie oder ein Angehöriger der sexuellen Belästigung beschuldigt, sollten Sie nicht zögern, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden.
Beschuldigte sind erfahrungsgemäß oft mit der undurchsichtigen Rechtsmaterie überfordert und können nicht verlässlich einschätzen, wie ihr Verhalten juristisch zu bewerten ist. Sie belasten sich mit einer unüberlegten Aussage in den meisten Fällen selbst. Verweigern sie daher im Gespräch mit Strafverfolgungsbehörden stets die Aussage und mandatieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist regelmäßig mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung von Computern oder Mobiltelefonen zu rechnen. Kommt es zu einer solchen Durchsuchung, benötigen Sie schnellstmöglich professionelle Unterstützung.
Bleiben Sie in jedem Fall ruhig und kooperativ gegenüber den ermittelnden Beamten, aber geben Sie keine Daten oder Gegenstände freiwillig heraus, ohne einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Verlangen Sie zusätzlich die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch.
Bevor es zu solchen unangenehmen Vorfällen kommt, wenden Sie sich im Idealfall frühzeitig an uns und besprechen Sie das weitere Vorgehen in einem unverbindlichen Erstgespräch. Notieren Sie sich außerdem unsere NOTFALL-Nummer: 0221 282 73 89.
Grundsätzlich hängt es immer vom Einzelfall ab, ob der im Raum stehende Vorwurf eine Strafbarkeit nach § 184i StGB begründet. Dies gilt es sorgfältig zu prüfen. Im besten Fall kann eine Einstellung des Verfahrens bewirkt werden, so dass es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommt.
Kann eine Hauptverhandlung nicht vermieden werden, wird ein spezialisierter Rechtsanwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeiten, die insbesondere auf die Auslegung und Beweise des Verfahrens abstellt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei umfassend.
Fazit
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung sollte in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade zu Unrecht Beschuldigte warten häufig zu lange mit der Hinzuziehung eines Strafverteidigers und riskieren damit eine Freiheitsstrafe.
Die subjektiven, aus Opfer-Perspektive zu beurteilenden Voraussetzungen machen das Delikt zu einer komplexen juristischen Materie. Wie ein solches Verfahren ausgeht, kann selten im Voraus eingeschätzt werden. Insbesondere juristischen Laien fehlen hier praktische Erfahrungswerte. Allerdings bietet der großzügig formulierte Tatbestand der sexuellen Belästigung gute Lösungsansätze für erfahrene Strafverteidiger, um einer Hauptverhandlung entgegenzuwirken und eine Verurteilung zu vermeiden
Sie stehen unter Verdacht? Bewahren Sie Ruhe und ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse. Als erfahrene Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht unterstützen wir Sie gern. Setzen Sie sich jederzeit, auch schon während der Ermittlung, mit uns in Kontakt. Wir finden für Ihren individuellen Fall die bestmögliche Lösung.