LG Aachen: Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe zur Herstellung von chemischen Drogen im großen Stil

Unser Mandant war von der Staatsanwaltschaft Aachen angeklagt, Beihilfe zur Herstellung von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge dadurch geleistet zu haben, dass er der Tätergruppierung eine Örtlichkeit zur Herstellung von 4-CMC zur Verfügung gestellt haben soll, indem er einen abgeschiedenen Hof vermietete.

Insgesamt waren sechs Angeklagte vor Gericht. Drei von ihnen, einschließlich unseres Mandanten, wurden der Beihilfe verdächtigt, die weiteren drei angeklagten Männer sollen an der Herstellung und Lieferung der Grundstoffe und Betäubungsmittel in zwei Lager- bzw. Produktionsstätten täterschaftlich beteiligt gewesen sein.

Der Tätergruppierung wurde insgesamt vorgeworfen, neben dem erwähnten 4 CMC eine Gesamtmenge von mindestens 39 Millionen XTC-Tabletten mit einem Marktwert von mehreren Millionen Euro hergestellt zu haben, indem mehrere Tonnen Grundstoffe verarbeitet wurden.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen soll es sich bei dem angeklagten Tatkomplex um das größte Drogenlabor in Deutschland seit 25 Jahren gehandelt haben.

Im Verfahren ergaben sich Hinweise auf Hintermänner in den Niederlanden. Die Hauptangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 5 und 8 Jahren verurteilt.

Unser Mandant ließ sich in der Hauptverhandlung ein und bestritt eine Kenntnis von der geplanten Betäubungsmittelherstellung im Zeitpunkt der Überlassung des Hofs. Diese Einlassung konnte ihm nicht widerlegt werden. Das Gericht sprach unseren Mandaten nach 9 Hauptverhandlungstagen frei. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen müssen.