Bestellung von Drogen im Internet – Anklage nicht zugelassen

Das Amtsgericht Köln hat in einem Beschluss vom 20. Juni 2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeschuldigten abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm die Bestellung von Drogen im Internet in der Absicht vorgeworfen, sich diese an seine Wohnung durch einen Paketlieferdienst liefern zu lassen. Das Amtsgericht Köln hielt die Beweislage für nicht ausreichend.

Die Bestellung von Drogen im Internet hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Immer häufiger bestellen Konsumenten die gewünschten Drogen und Betäubungsmittel auf Verkaufsportalen im Internet und lassen sich die Betäubungsmittel liefern. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich ebenso wie die Paketlieferdienste auf diese Entwicklung eingestellt. In den Paketzentren werden auffällige Lieferungen aussortiert und die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis gesetzt. Regelmäßig werden die Betäubungsmittellieferungen beschlagnahmt, bevor sie beim Empfänger eingehen. Gegen die Besteller besteht ein Anfangsverdacht und es werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Durchsuchung nach Bestellung von Drogen im Internet

Es besteht regelmäßig der Verdacht des Erwerbs oder versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Beschuldigte, die in einer solchen Situation mit einer Vorladung zur Vernehmung oder gar einer Durchsuchung konfrontiert werden, sind gut beraten, sich unverzüglich in anwaltliche Verteidigung zu begeben.

Im  „Drogenstrafrecht“ kann Sie Rechtsanwalt Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, in diesen Fragen bestmöglich beraten und verteidigen. Die Verteidigungsoptionen in solchen Verfahren sind dabei günstig. Effektive und professionelle Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht oder Drogenstrafrecht führt häufig zur Einstellung des Verfahrens. Die Auswertung der Ermittlungsakte eröffnet in der Regel eine Vielzahl an Verteidigungsmöglichkeiten. So ist es nicht ausreichend, aus dem Umstand, als Empfänger auf der inkriminierten Warenlieferung verzeichnet zu sein, zwangsläufig den Rückschluss zu ziehen, auch der Besteller dieser Ware zu sein.

Insbesondere wenn die Lieferung an einen Empfänger adressiert ist, der in einem Mehrparteienhaus wohnt, müssen weitere belastende Umstände hinzukommen, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Person, die als Empfänger adressiert, zu begründen. Ob weitere belastende Umstände vorliegen, überprüfen wir durch Auswertung der Ermittlungsakte. Es wird sodann regelmäßig eine sogenannte Verteidigerschrift an die Ermittlungsbehörden gefertigt, in der das Ermittlungsergebnis ausgewertet und gewürdigt wird. Wenn wir die Beweissituation für nicht ausreichend erachten,  beantragen wir, das Verfahren gemäß § 170 II StPO einzustellen. Unsere Anträge sind sehr häufig erfolgreich, so dass wir unseren Mandanten eine gerichtliche Verhandlung ersparen können.

Amtsgericht Köln hält Beweislage für nicht ausreichend

Insoweit kann aus einem Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 20. Juni 2020 (AZ: 588 Ds 51/20) zitiert werden, in welchem das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten mit folgender Begründung abgelehnt hat:

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten zur Last, er habe am 14.8.2018 über den Onlineshop „TonySousa“ oder „ExpressDoctor“ 3 g Amphetamin bestellt, welches per Post an seine Wohnadresse geschickt werden soll. Die Anklage stützt sich maßgeblich auf Erkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungen erlangt worden sind. Konkret habe sich im Papierkorb eines beschlagnahmten Computers eine Datei befunden, die Rückschlüsse auf eine Rauschgiftbestellung des Angeschuldigten zulasse. (…)
Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht, selbst unter der Annahme, dass die sichergestellte Datei überhaupt einen Rückschluss auf eine Rauschgiftbestellung zulässt. Denn es lassen sich keine Feststellungen dazu treffen, dass der Angeschuldigte tatsächlich selbst die Bestellung aufgegeben hat. Der Angeschuldigte verteidigt sich schweigend. Aus den vorliegenden Umständen lässt sich aber jedenfalls nicht mit hinreichendem Tatverdacht feststellen, dass der Angeklagte auch tatsächlich der Besteller war. Zwar ist dies eine denkbare Möglichkeit. Mit mindestens gleicher Wahrscheinlichkeit ist aber auch möglich, dass jemand anderes die Betäubungsmittel ohne Wissen des Angeklagten unter Verwendung seiner Personalien bestellt hat. Möglicherweise sogar um ihm zu schaden. Der Umstand, dass die Adresse (nahezu) richtig geschrieben ist und die Daten mit denen des Angeschuldigten übereinstimmen ändert daran nichts. Insbesondere in großstädtischen Mehrfamilienhäusern ist der Missbrauch von fremden Namen zur Drogenbestellung bzw. zur Begehung anderer Straftaten mit Postversand weit verbreitet. Der eigene Briefkasten wird mit dem Namen des zur Drogenbestellung missbrauchten Nachbarn überklebt. Daraufhin wirft der Briefträger die Sendung in den vermeintlich richtigen Briefkasten. Tatsächlich landet die Sendung in den Briefkästen des eigentlichen Täters. Wegen der Anonymität in Großstädten fällt dies dem Briefträger bei der Zustellung regelmäßig nicht auf. All dies kann geschehen ohne, dass der Namensgeber jemals etwas davon erfährt. Allein der Umstand, dass eine Drogensendung richtig adressiert ist, begründet nach hiesiger Ansicht keinen hinreichenden Tatverdacht einer Betäubungsmittelbestellung.

Aktive Strafverteidigung bei Bestellung von Drogen im Internet

Es lässt sich also festhalten, dass die Verteidigungsoptionen in vorgenannten Konstellationen günstig sind und von einer effektiven Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht genutzt werden können. Es lässt sich auch festhalten, dass es in dieser Konstellation kein Nachteil ist, zu den Vorwürfen zu schweigen, wenn der Verteidiger aktiv für seinen Mandanten tätig wird. Es muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Auswertung der Ermittlungsakte zwingend vorzunehmen ist, um festzustellen, ob die Verteidigung auf diese Art und Weise vernünftig gestaltet werden kann. Eine solche Verteidigungsstrategie einfach ins Blaue hinein zu verfolgen, ohne zuvor das Ermittlungsergebnis aus der Ermittlungsakte mit dem eigenen Verteidigungsvorbringen abgleichen zu können, ist in der Regel kontraproduktiv und kann belastend gewürdigt werden.




Kanzlei Klein Klefenz bekannt aus folgenden Medien:
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Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

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Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

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Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

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TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
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Top: Struktur Schriftsätze
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Top: Netzwerk"

Herr R.R.

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Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

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Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

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Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

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Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

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Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

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Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

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Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

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Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

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Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

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Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

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C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

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Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

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J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

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S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

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Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

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Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

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M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

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M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

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