Das Amtsgericht Euskirchen hat unseren Mandanten in einem Wirtschaftsstrafverfahren vom Vorwurf des Bankrotts gemäß § 283 Abs. 1 StGB freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, als Geschäftsführer einer Unternehmensgesellschaft (UG) & Co. KG Vermögen im Wert von ca. 28.000,00 Euro beiseite geschafft zu haben, um dieses Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Beweisaufnahme eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen.
Das Amtsgericht Euskirchen folgte jedoch unserer Argumentation, wonach keine strafbare Handlung vorlag. Die Bemühungen unseres Mandanten, das Unternehmen in der Krise mit diversen Maßnahmen zu retten, waren am Ende zwar erfolglos, da die Insolvenz nicht vermieden werden konnte. Die Handlungen, die die Staatsanwaltschaft als strafbar bewertete, waren indes ohne strafrechtliche Relevanz. Eine vorsätzliche Schädigung seines Unternehmens hatte unser Mandant nicht vorgenommen. Das Amtsgericht sprach ihn daher folgerichtig frei.