Anklageschrift erhalten – was tun?

Der Brief liegt im Briefkasten – ein Schreiben vom Amtsgericht oder Landgericht mit der Überschrift „Anklageschrift”. Sicherlich haben Sie Angst und sind verunsichert. Doch es gilt jetzt, besonnen zu bleiben.

Eine Anklage ist noch keine Verurteilung, sondern der Beginn eines neuen Verfahrensabschnitts, in dem Sie noch echte Verteidigungschancen haben.

Was Sie jetzt sofort tun sollten:

  • Ruhe bewahren und keine überstürzten Handlungen vornehmen
  • Insbesondere nicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anrufen, eine schriftliche Stellungnahme ohne Anwalt abgeben oder etwas unterschreiben
  • Keine Gespräche mit Zeugen über den Fall führen
  • Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren

Ab der Zustellung der Anklageschrift laufen feste Fristen. Beim Amtsgericht haben Sie in der Regel nur eine Woche Zeit, um Einwendungen nach § 201 StPO zu erheben. Handeln Sie daher schnellstmöglich und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anklageschrift markiert den Übergang vom Ermittlungsverfahren ins Zwischenverfahren. Sie sind nun Angeschuldigter mit neuen Rechten.
  • Ab Zustellung laufen kurze Fristen (oft nur 1 Woche für Einwendungen) – schnelles Handeln ist erforderlich.
  • Schweigen Sie gegenüber Polizei, Staatsanwalt und Gericht, und besprechen Sie alles Weitere mit Ihrem Strafverteidiger.
  • Im Zwischenverfahren kann das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens noch ablehnen oder das Verfahren einstellen.
  • Formale Fehler in der Anklageschrift (ungenaue Tatzeit, fehlender Tatort) können Angriffspunkte für die Verteidigung sein.
  • Je früher Sie rechtliche Hilfe einschalten, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume

Was ist eine Anklageschrift? – Bedeutung & rechtliche Folgen

Die Anklageschrift ist das formelle Dokument, mit dem die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht die Erhebung der Anklage erklärt. Sie markiert den Abschluss des Ermittlungsverfahrens und leitet das Zwischenverfahren ein (mehr zum Ablauf eines Strafverfahrens).

Mit der Anklage bringt die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck, dass sie aufgrund der Aktenlage eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Der Staatsanwalt hat die Ermittlungen abgeschlossen und sieht einen hinreichenden Tatverdacht.

Ein wichtiger Statuswechsel tritt ein: Ab der Zustellung der Anklageschrift sind Sie nicht mehr „Beschuldigter”, sondern „Angeschuldigter”. Sie haben nun bestimmte Verfahrensrechte, die an diesen Status geknüpft sind.

Inhalt der Anklageschrift nach § 200 StPO

Die Anklageschrift muss nach § 200 StPO bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese zu kennen ist wichtig, denn formale Mängel können Angriffspunkte für Ihre Verteidigung bieten.

Typische Inhalte einer Anklageschrift:

  • Personalien des Angeschuldigten: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Zuständiges Gericht und Aktenzeichen: z. B. „Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Az. 12 Ds 123/24”
  • Tatzeit: Möglichst genau, z. B. „am 14.03.2024 gegen 21:30 Uhr” oder ein definierter Zeitraum
  • Tatort: Vollständige Adresse, z. B. „in 12345 Berlin, Musterstraße 10”
  • Art der Straftat: Konkrete Bezeichnung wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug
  • Angewendete Strafvorschriften: z.B. §§ 223, 224 StGB bei Körperverletzung oder § 263 StGB bei Betrug
  • Beweismittel: Zeugen, Urkunden, Sachverständigengutachten, Videoaufnahmen, Chatprotokolle

Die Liste der Beweismittel ist besonders wichtig für Ihre Verteidigungsstrategie. Hier sehen Sie, worauf die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf stützt.

Die Anklageschrift erfüllt zwei zentrale Funktionen:

  1. Informationsfunktion: Sie müssen verstehen können, was Ihnen konkret vorgeworfen wird
  2. Umgrenzungsfunktion: Die Tat muss so genau beschrieben sein, dass sie von anderen Sachverhalten klar abgegrenzt ist

Formale Fehler, etwa fehlende Tatzeitpunkte, ungenaue Tatorte oder pauschale Formulierungen, können vom Strafverteidiger gezielt angegriffen werden. Bei schwerwiegenden Mängeln kann das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen.

Zwischenverfahren nach der Anklage – Chancen auf Einstellung

Die Anklageerhebung führt nicht automatisch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Zwischen Anklage und Prozess liegt das Zwischenverfahren nach §§ 199 ff. StPO, in dem es noch Optionen gibt, eine Hauptverhandlung zu verhindern.

Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob der Tatverdacht für die Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 203 StPO ausreicht. Das gleiche Gericht, das später die Hauptverhandlung leitet – sei es das Amtsgericht oder das Landgericht – entscheidet auch über die Eröffnung.

Was der Verteidiger im Zwischenverfahren tun kann:

  • Einwendungen gegen die Anklage erheben
  • Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 StPO stellen
  • Auf formale Mängel der Anklageschrift hinweisen
  • Verhandlungen über eine Einstellung des Verfahrens führen

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann auch in diesem Verfahrensstadium eine Einstellung des Verfahrens für Sie erreichen. Sprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger darüber, was Ihre Optionen sind und vertrauen Sie im Zweifel auf seine Expertise.

Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung im Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren bestehen verschiedene Optionen, das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden:

  • Mangels hinreichenden Tatverdachts: Die Beweislage trägt den Vorwurf nicht.
  • Geringe Schuld (§ 153 StPO): Anwendung bei Bagatelldelikten oder Fällen mit geringen Auswirkungen. Lesen Sie mehr im Artikel Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO.
  • Gegen Auflage (§ 153a StPO): Zum Beispiel durch Geldzahlung, Täter-Opfer-Ausgleich oder gemeinnützige Arbeit.
  • Nach Jugendstrafrecht (§§ 45, 47 JGG): Für Heranwachsende können erzieherische Maßnahmen angewendet werden.

Insbesondere bei Delikten ohne schwere Gewalt, etwa Betrug mit geringem Schaden, einfache Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten, sind außergerichtliche Lösungen realistisch.

Der Verteidiger kann mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine einvernehmliche Lösung sondieren. Bei einer Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO entfällt eine Verurteilung, es erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis.

Fehlerhafte Anklage – Angriffspunkte der Verteidigung

Formale und inhaltliche Fehler in der Anklageschrift sind wichtige Ansatzpunkte für die Strafverteidigung. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft jede Anklageschrift akribisch auf solche Mängel.

Wichtige Unterscheidung:

  • Informationsfunktion: Ist die Anklage für den Angeschuldigten verständlich?
  • Umgrenzungsfunktion: Ist die Tat hinreichend genau abgegrenzt?

Problematische Formulierungen in der Praxis:

  • Ungenaue Tatzeiten: „Im Zeitraum von Januar bis März 2024” ohne weitere Eingrenzung
  • Fehlende Tatorte bei Deliktsserien
  • Pauschale Vorwürfe in Massenverfahren ohne Individualisierung einzelner Handlungen
  • Unklare Zuordnung bei mehreren Tatbeteiligten

Wenn der konkrete Vorwurf nicht hinreichend individualisiert ist, kann das Gericht nach § 207 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen oder die Sache zur Nachbesserung an die Staatsanwaltschaft zurückgeben.

Fehlerhafte Anklagen können später auch im Rechtsmittelverfahren, bei Berufung oder Revision, aufgegriffen werden. Eine saubere Dokumentation im Zwischenverfahren ist daher wichtig.

Wie soll ich mich nach Erhalt der Anklageschrift verhalten?

Schock, Wut, Rechtfertigungsdrang – diese Reaktionen sind menschlich verständlich. Aber gerade jetzt ist besonnenes Handeln entscheidend für den Ausgang Ihres Falls.

Konkrete Verhaltensregeln

  1. Nicht bei Gericht anrufen, um „die Sache zu klären”
  2. Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig verstehen
  3. Keine spontanen schriftlichen Erklärungen abgeben
  4. Keine Details zum Tatvorwurf über soziale Medien, WhatsApp oder E-Mail austauschen
  5. Keine Kontaktaufnahme zu möglichen Zeugen
  6. Keine Einlassung zur Sache an das Gericht ohne anwaltliche Prüfung

Screenshots von WhatsApp-Nachrichten, Facebook-Posts oder E-Mails können als Beweismittel in der Hauptverhandlung verwendet werden. Selbst vermeintlich private Nachrichten an Freunde können an die Strafverfolgungsbehörden gelangen.

Was Sie stattdessen tun sollten

  • Alle Unterlagen sammeln: Anklageschrift, frühere Polizeischreiben, Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungsprotokolle
  • Relevante Fotos, Chatverläufe und Dokumente sichern
  • Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht mandatieren und diesem alle Informationen strukturiert zukommen lassen

Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Schweigen Sie, bis Ihr Anwalt die Akten kennt und eine Strategie entwickelt hat.

Die Kontaktaufnahme zu möglichen Zeugen ist besonders riskant. Der Verdacht der Zeugenbeeinflussung oder sogar einer strafbaren Nötigung nach § 255 StGB kann das Verfahren erheblich verschlechtern.

Das Beste, was Sie jetzt tun können, ist Ihre gesamte Verteidigung in die Hand Ihres Rechtsanwalts zu geben. Dieser wird bei Bedarf sofort Fristverlängerung beantragen, um nach Akteneinsicht fundiert reagieren zu können.

Das Nichterheben von Einwendungen innerhalb der Frist kann spätere Verfahrensrügen erschweren oder ausschließen. Lassen Sie keine Frist verstreichen.

Darum ist ein Strafverteidiger nach dem Erhalt einer Anklageschrift essenziell

Läuft ein Strafverfahren gegen Sie, können Sie die Chancen für einen möglichst günstigen Ausgang für Sie durch die Mandatierung eines Rechtsanwalts meist entscheidend verbessern. Auch in scheinbaren „Härtefällen“ kann durch geschicktes Handeln oftmals eine Einstellung des Verfahrens (womöglich mit Auflagen) erreicht werden.

Machen Sie sich dabei unbedingt bewusst: Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto besser.

So unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt im Strafverfahren

  • Nur ein Rechtsanwalt kann einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 147 StPO stellen, Sie als Laie können dies nicht.
  • Erfahrung mit den beteiligten Akteuren (Staatsanwaltschaft, Richter) ermöglicht oft einen besonders erfolgversprechenden Zugang bei den Anstrengungen für eine Verfahrenseinstellung.
  • Über Jahre gesammelte Expertise ermöglicht die kritische Prüfung von Schriftsätzen und Beweismitteln, um mögliche Schwächen wie Widersprüche oder Beweisverwertungsverbote aufzuspüren.
  • Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie als Beschuldigter bzw. Angeschuldigter möglichst effektiv vor der Berichterstattung durch die Medien schützen und Sie so vor weiteren negativen Folgen für Ihr Leben bewahren.
  • Nach einem negativen Urteil kann Ihr Rechtsanwalt weitere Rechtsmittel prüfen und Berufung (falls möglich) bzw. Revision einlegen.

Darum sollten Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl einschalten.

Bei bestimmten Verfahren ist ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben, man spricht von notwendiger Verteidigung.

Wann ein Pflichtverteidiger u.a. beigeordnet wird:

  • Wenn wegen der Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist (§ 140 Abs. 2 StPO)
  • Untersuchungshaft gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 5 StPO
  • Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO
  • Schwere der Tat oder komplexe Rechtslage gemäß § 140 Abs. 2 StPO

Das Gericht fordert Sie mit der Zustellung der Anklageschrift auf, innerhalb einer kurzen Frist einen eigenen Vertrauensanwalt zu benennen. Bleiben Sie untätig, wählt das Gericht selbst einen Pflichtverteidiger aus.

Sie sollten die Möglichkeit nutzen, einen Verteidiger Ihrer Wahl einzuschalten. So stellen Sie sicher, dass Sie mit höchster Kompetenz verteidigt werden. Achten Sie dabei darauf, einen Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren. Der Fachanwaltstitel ist ein Hinweis für besonders große Expertise und Erfahrung.

Landgericht oder Amtsgericht? Unterschiede bei der Anklageschrift

Die Frage, ob die Anklage beim Amtsgericht oder Landgericht erhoben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren.

Landgericht:

  • Zuständig bei schweren Delikten
  • Erwartete Freiheitsstrafe über vier Jahren
  • Nur Revision als Rechtsmittel (keine Berufung)
  • Schwere Wirtschaftsstrafverfahren, organisierte Kriminalität, Kapitalverbrechen

Amtsgericht:

  • Zuständig für bspw. Diebstahl, einfache Körperverletzung, Betrug mit geringem Schaden, Verkehrsstraftaten
  • Strafrichter (Aktenzeichen „Ds”): Erwartete Strafe unter zwei Jahren
  • Schöffengericht (Aktenzeichen „Ls”): Etwas schwerere Fälle, d.h. Verbrechen oder erwartete Freiheitsstrafe über zwei Jahre bis vier Jahre, wenn keine Zuständigkeit des Landgerichts besteht
  • Berufung und Revision als Rechtsmittel möglich

Bei Anklageschriften vom Landgericht sollten Sie besonders frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Die eingeschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten erfordern intensive Vorbereitung für die Hauptverhandlung.

Anklageschrift bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

Bei Sexualdelikten, häuslicher Gewalt oder Körperverletzungen im privaten Umfeld liegt häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor: Der Vorwurf steht, aber es gibt keine weiteren Zeugen oder objektiven Beweise.

Die Staatsanwaltschaft erhebt auch in diesen Konstellationen oft Anklage, wenn sie die Belastungsaussage für glaubhaft hält. Das Verfahren hängt dann maßgeblich von der Qualität der Zeugenvernehmungen und aussagepsychologischen Gutachten ab.

Entscheidende Faktoren:

  • Konstanz und Detailreichtum der Aussagen
  • Entstehungsgeschichte der Erstangaben
  • Mögliche Falschbelastungsmotive
  • Qualität der polizeilichen Erstvernehmung
  • Aussagepsychologische Begutachtung

In solchen Fällen braucht die Verteidigung besondere Erfahrung im Umgang mit Zeugenvernehmungen und Sachverständigen. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, wie Gutachten kritisch hinterfragt und Zeugen effektiv befragt werden.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel über Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht.

Lassen Sie sich jetzt professionell vertreten

Der Erhalt einer Anklageschrift markiert einen Wendepunkt in jedem Strafverfahren. Doch eine Anklage ist keine Verurteilung. Das Zwischenverfahren bietet noch erhebliche Möglichkeiten, das Hauptverfahren zu verhindern oder günstige Lösungen zu erreichen.

Der entscheidende Fehler, den viele Betroffene machen: Sie warten ab, schweigen aus Angst oder versuchen, die Angelegenheit allein zu regeln. Das kostet wertvolle Zeit und Verteidigungsmöglichkeiten.

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, handeln Sie jetzt. Sammeln Sie Ihre Unterlagen, halten Sie alle Fristen im Blick und wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Als solcher analysieren wir für Sie die Aktenlage, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und nutzen alle prozessualen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung!




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Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

Quelle: Google Business

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Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

Quelle: anwalt.de

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Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

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TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
Top: Aufnahme/Reaktionszeit
Top: Auffassungsgabe
Top: Struktur Schriftsätze
Top: Kommunikation
Top: Netzwerk"

Herr R.R.

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Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

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Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

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Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

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Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

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Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

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Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

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Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

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Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

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Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

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Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

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C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

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Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

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J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

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S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

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Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

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Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

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Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

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M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

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M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

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