Sie öffnen den Briefkasten und finden einen Strafbefehl vom Amtsgericht vor. Wahrscheinlich haben Sie Angst und machen sich große Sorgen. Viele Betroffene wissen in diesem Moment nicht, ob sie etwas falsch gemacht haben, ob sie sofort reagieren müssen oder ob der Brief vielleicht sogar ein Irrtum ist. Bewahren Sie dennoch Ruhe und reagieren Sie besonnen.
Sie haben die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Wenn Sie die Frist versäumen und keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er gilt dann wie ein vollständiges Strafurteil mit allen Folgen für Ihr Führungszeugnis und Ihre berufliche Zukunft.
Was Sie in den ersten 48 Stunden tun sollten:
- Zustellungsdatum notieren: Der Tag, an dem Sie den Strafbefehl erhalten haben, ist entscheidend für die Fristberechnung
- Umschlag aufbewahren: Der (oftmals gelbe) Umschlag kann das Zustellungsdatum belegen, werfen Sie ihn nicht weg
- Strafbefehl vollständig lesen: Notieren Sie sich Aktenzeichen, Tatvorwurf, Strafe und das zuständige Gericht
- Keine vorschnellen Reaktionen: Schreiben Sie dem Gericht nichts, gestehen Sie nichts, zahlen Sie noch nicht
- Fachanwalt kontaktieren: Rufen Sie noch heute einen Fachanwalt für Strafrecht an
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch das Strafgericht, die ohne mündliche Gerichtsverhandlung ergeht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 407 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Es handelt sich um ein vereinfachtes Strafverfahren, bei dem der Richter oder die Richterin allein auf Basis der Akten entscheidet, also anhand dessen, was Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zusammengetragen haben.
Der typische Ablauf sieht so aus: Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungen ab und stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Der Richter prüft die Aktenlage und entscheidet, ob er dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt. Für den Erlass genügt ein hinreichender Tatverdacht, das Gericht muss also nicht bereits zu 100 Prozent von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein.
Das Strafbefehlsverfahren ist nur bei sogenannten Vergehen zulässig. Das sind Straftaten mit einer Strafandrohung von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Schwere Delikte wie Raub oder Tötungsdelikte werden niemals per Strafbefehl abgehandelt.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung
- Erlass durch das Amtsgericht nach Antrag der Staatsanwaltschaft
- Entscheidung nur auf Grundlage der Ermittlungsakte
- Maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung oder Geldstrafe möglich
- Rechtskräftiger Strafbefehl = vollwertiges Urteil mit Eintragung im Bundeszentralregister
Wie kommt es zu einem Strafbefehl und bei welchen Delikten wird er genutzt?
Das Strafbefehlsverfahren ist für die Justiz ein Instrument zur Entlastung. Statt zeitaufwändiger Verhandlungen mit Zeugenladungen und umfangreicher Beweisaufnahme wird der Fall schriftlich erledigt. Das spart Ressourcen, kann aber für Menschen, die einen Strafbefehl erhalten, gravierende Konsequenzen haben.
So läuft es in der Praxis ab
- Ermittlungsverfahren: Die Polizei ermittelt nach einer Anzeige oder von Amts wegen
- Abschlussbericht: Die Ermittlungsergebnisse werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt
- Antrag der Staatsanwaltschaft: Bei ausreichendem Tatverdacht beantragt sie einen Strafbefehl beim Amtsgericht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für diesen erfüllt sind
- Prüfung durch den Richter: Der Richter oder die Richterin entscheidet auf Basis der Akten
- Erlass oder Ablehnung: Entweder wird der Strafbefehl erlassen, oder es wird eine Hauptverhandlung anberaumt
Typische Delikte im Strafbefehlsverfahren
- Trunkenheitsfahrt
- Unfallflucht
- Einfache Körperverletzung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Beleidigung
- Betrug in geringem Umfang
- Hausfriedensbruch
- Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)
Bei all diesen Vergehen handelt es sich um Straftaten, nicht um Ordnungswidrigkeiten. Der Unterschied zum Bußgeldbescheid ist fundamental: Ein Strafbefehl kann Ihnen ein Leben lang folgen.
Welche Strafen drohen beim Strafbefehl und bin ich damit vorbestraft?
Die Rechtsfolgen eines Strafbefehls können vielfältig sein. Das Gesetz erlaubt im Strafbefehlsverfahren folgende Sanktionen:
Mögliche Strafen im Überblick:
- Geldstrafe in Tagessätzen (häufigste Form)
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, aber nur auf Bewährung ausgesetzt
- Fahrverbot (1 bis 6 Monate)
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist
- Auflagen wie Schmerzensgeld an das Opfer
Wie wird die Geldstrafe berechnet?
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach Ihrem Einkommen.
Berechnungsbeispiel:
- Nettoeinkommen: 1.800 € monatlich
- Tagessatzhöhe: 1.800 € ÷ 30 = 60 € pro Tagessatz
- Strafe: 90 Tagessätze
- Gesamtsumme: 90 × 60 € = 5.400 €
Ab wann bin ich vorbestraft?
Mit einem rechtskräftigen Strafbefehl gelten Sie als vorbestraft. Nicht jede Vorstrafe taucht jedoch in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis auf.
Eintragungen im Strafregister:
- Bundeszentralregister: Eintragung bei jedem rechtskräftigen Strafbefehl
- Führungszeugnis: Eintragung bei Geldstrafen über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen ab 3 Monaten
Konkretes Beispiel: Sie erhalten einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 €. Diese Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen, erscheint aber nicht im regulären Führungszeugnis. Dennoch können die Strafverfolgungsbehörden bei künftigen Verfahren darauf zugreifen.
Berufliche Nachteile durch einen Eintrag in das Führungszeugnis können entstehen bei:
- Bewerbungen im öffentlichen Dienst
- Sicherheitsüberprüfungen (z. B. Flughafenpersonal)
- Tätigkeiten in Pflege- und Betreuungsberufen
- Berufen mit besonderer Vertrauensstellung (Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater)
Strafbefehl erhalten: Was kann ich jetzt tun?
Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie drei grundlegende Möglichkeiten. Die Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, denn jede Option hat weitreichende Folgen. In jedem Fall sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht mandatieren, bevor Sie reagieren und damit Ihre Position möglicherweise langfristig deutlich verschlechtern.
Option 1: Strafbefehl akzeptieren
Sie lassen die Frist von zwei Wochen verstreichen, ohne zu reagieren. Der Strafbefehl wird rechtskräftig und gilt als vollwertiges Urteil. Die Strafe wird vollstreckbar. Bei einer Geldstrafe erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
Wann kann das sinnvoll sein?
- Die Tat ist unstreitig
- Die Beweislage ist erdrückend
- Die Strafe erscheint angemessen
- Sie möchten eine öffentliche Verhandlung vermeiden
Option 2: Unbeschränkten Einspruch einlegen
Sie fechten den Strafbefehl vollständig an, sowohl den Schuldspruch als auch das Strafmaß. Es kommt zu einer Hauptverhandlung, in der die Sache von Grund auf verhandelt wird.
Wann ist das ratsam?
- Sie bestreiten die Tat
- Entscheidende Zeugen wurden nicht gehört
- Es gibt entlastende Beweise
- Die rechtliche Bewertung ist fehlerhaft
Option 3: Beschränkten Einspruch einlegen
Sie akzeptieren den Schuldspruch, greifen aber die Rechtsfolgen an. Das kann sich auf die Anzahl der Tagessätze, deren Höhe oder auf ein verhängtes Fahrverbot beziehen.
Wann ist das sinnvoll?
- Der Sachverhalt stimmt im Wesentlichen
- Das Strafmaß erscheint unverhältnismäßig
- Die Tagessatzhöhe wurde falsch berechnet
- Ein Fahrverbot würde Sie beruflich existenziell treffen
Formalitäten des Einspruchs
Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift eingelegt werden. Alternativ können Sie ihn zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklären. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, sie kann später nachgereicht werden.
Wichtig: Im Strafbefehlsverfahren gilt kein absolutes Verschlechterungsverbot. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen als im ursprünglichen Strafbefehl. Daher ist anwaltliche Beratung vor der Entscheidung dringend zu empfehlen.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Versäumen Sie die Zwei-Wochen-Frist, wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig. Die Geldstrafe muss gezahlt werden. Können oder wollen Sie nicht zahlen, droht Ersatzfreiheitsstrafe: Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Haft.
Welche Rolle spielt der Anwalt beim Strafbefehl?
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sie könnten sich theoretisch selbst verteidigen. In der Praxis zeigt die Erfahrung jedoch, dass professioneller Beistand durch einen Fachanwalt für Strafrecht oft entscheidend für das Ergebnis ist.
Was macht der Anwalt konkret für Sie?
Typische Schritte des Strafverteidigers:
- Akteneinsicht beantragen: Erst mit Kenntnis der Ermittlungsakte kann die Beweislage realistisch eingeschätzt werden. Nur ein Rechtsanwalt kann für Sie Akteneinsicht beantragen!
- Beweislage analysieren: Welche Zeugenaussagen liegen vor? Gibt es technische Beweise? Wo sind Schwachstellen?
- Rechtslage prüfen: Ist der Vorwurf überhaupt rechtlich haltbar? Gibt es Verfahrensfehler?
- Sachverhalt mit Ihnen besprechen: Ihre Sicht der Dinge ist zentral für die Verteidigungsstrategie
- Empfehlung aussprechen: Einspruch ja oder nein? Unbeschränkt oder beschränkt?
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Was wird in der Hauptverhandlung vorgetragen? Welche Beweisanträge werden gestellt?
- Verständigung anbahnen: In geeigneten Fällen kann ein „Deal” mit Staatsanwaltschaft und Gericht sinnvoll sein
Anwaltliche Hilfe auch bei Akzeptanz des Strafbefehls
Selbst wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, kann ein Anwalt helfen:
- Verhandlung über Reduzierung der Tagessätze
- Vereinbarung von Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft
- Stundung der Geldstrafe beantragen
- Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden
Je früher, desto besser
Die besten Ergebnisse werden oft erzielt, wenn der Kontakt zum Anwalt bereits nach der ersten polizeilichen Vorladung oder der Anhörung als Beschuldigter erfolgt, also noch bevor ein Strafbefehl überhaupt erlassen wird. Wer früh reagiert, kann das Verfahren oft noch in eine günstigere Richtung lenken, etwa zur Einstellung bringen.
Fazit: Ruhig bleiben, Frist wahren, Hilfe nutzen
Ein Strafbefehl ist kein endgültiges Schicksal. Er ist vielmehr eine Art „Angebot” des Gerichts zur schnellen Erledigung des Verfahrens. Sie haben die Wahl, dieses Angebot anzunehmen oder durch einen Einspruch eine vollständige gerichtliche Prüfung zu erzwingen. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden.
Die drei Kernpunkte:
- Ruhe bewahren
- Frist im Blick behalten – 2 Wochen ab Zustellung
- Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Jeder Fall ist individuell. Die Art der Straftat, etwaige Vorstrafen, Ihre berufliche Situation und die konkrete Beweislage spielen eine Rolle bei der Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Pauschale Lösungen gibt es nicht – aber fundierte Entscheidungen, die auf Aktenkenntnis und Erfahrung beruhen.
Handeln Sie jetzt, bevor die Frist abläuft. Als Fachanwälte für Strafrecht unterstützen wir Sie bundesweit dabei, das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.