In der aktuellen Ausgabe des juris Praxis Report Strafrecht bespricht Rechtsanwalt Maximilian Klefenz eine Entscheidung des OLG Koblenz zum (nicht mehr ganz so) neuen Einziehungsrecht. In der Entscheidung geht es um die Einstellung des selbstständigen Einziehungsverfahrens aufgrund nicht behebbarer Verfahrenshindernisse durch eine unwirksame Antragsschrift und eine fehlende Eröffnungsentscheidung. Rechtsanwalt Klefenz fasst die Entscheidung zusammen und stimmt dem Senat im Wesentlich zu, soweit dieser die Maßstäbe an das Vorliegen einer wirksamen Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren konkretisiert und darlegt, dass die im selbstständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 Abs. 3, 203 StPO erforderliche Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens der Entscheidung über die Einziehung zeitlich vorausgehen muss.
Der juris Praxis Report ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Strafrecht, Richter und Staatsanwälte. Er umfasst alle Bereiche des Strafrechts. Er kann über den juris Verlag bezogen werden.
Rechtsanwalt Maximilian Klefenz ist Teil des Autorenteams für den Praxis Report. Dort bespricht und analysiert er regelmäßig aktuelle strafrechtliche Rechtsprechung.