Seit dem 04.01.2019 ist beim Landgericht Köln die 13. Große Strafkammer ausschließlich für Sexualstrafverfahren zuständig. Als Verteidiger im Sexualstrafrecht ist das nicht vorbehaltlos zu begrüßen.
Die 13. Große Strafkammer wird ausschließlich über Fälle aus dem Sexualstrafrecht urteilen. Die Justiz erhofft sich damit eine größere Effizienz und Konstanz in der Rechtsprechung.
Als erfahrener Verteidiger im Sexualstrafrecht ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Justiz sich spezialisiert. Die im Sexualstrafrecht häufig anzutreffende Aussage-gegen-Aussagekonstellation erfordert in der Befragung und Würdigung von Zeugenaussagen besonderes Wissen und Erfahrung. Diese Fähigkeiten haben nach unserer Erfahrung viele Richter nicht. Dies führt zu suggestiven, unkritischen und teilweise voreingenommenen Fragen an die Belastungszeugen und damit zu regelmäßigen Konflikten zwischen Verteidigung und Gericht und Staatsanwaltschaft, denn es ist Aufgabe der Verteidigung nicht fachmännische Befragung zu beanstanden. An eine auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Strafkammer muss daher die Erwartung gestellt werden, den Anforderungen dieser Verfahren gerecht zu werden. Denn aus Verteidigersicht ist es für die/den Angeklagte(n) von besonderer Bedeutung, dass das über ihn zu urteilende Gericht den Belastungszeugen kritisch und mit der erforderlichen Sachkunde begegnet.