Freispruch vom Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Freiheitsberaubung

Nach 2 Hauptverhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme hat das Schöffengericht Bergisch-Gladbach unseren Mandanten von allen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Köln warf unserem Mandanten vor, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, eine versuchte Nötigung und eine Freiheitsberaubung begangen zu haben. Die Angaben der Belastungszeugin erwiesen sich nach intensiver Befragung durch die Verteidigung als nicht glaubhaft.

In der Anklage ging die Staatsanwaltschaft Köln davon aus, dass unser Mandant die Geschädigte außerhalb ihrer Wohnung eingesperrt haben soll und sodann mittels eines nachgemachten Schlüssels in ihre Wohnung eingebrochen war und dort Gegenstände gestohlen hatte. Außerdem soll er ihr gedroht haben, ihre Wohnung abzubrennen, wenn sie nicht das tue, was er von ihr verlangte. Rechtlich handelt es sich um den Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der Freiheitsberaubung und der versuchten Nötigung.

Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 Abs. 4 StGB

Wer einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht oder mit einem falschen Schlüssel eindringt wird gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe
von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft. In § 244 Abs. 4 StGB sieht das Gesetz eine Qualifikation vor, wenn der Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohung“ vor (sog. Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 4 StGB) erfolgt und erhöht den Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis 10 Jahre. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl ist somit ein Verbrechen.
Ein Eindringen mit einem falschen Schlüssel gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn der Berechtigte (in der Regel der Wohnungseigentümer und/oder Mieter) diesen nicht zur Öffnung der Tür bestimmt hat. Gemeint ist, dass der Berechtigte Kenntnis von dem Schlüssel hat und will, dass damit die Tür seiner Wohnung geöffnet wird. Ein in Unkenntnis des Berechtigten heimlich nachgemachter Schlüssel ist somit falsch und dessen Verwendung erfüllt den Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Für unseren Mandanten, der die Vorwürfe immer bestritt und von einem Racheakt der Zeugin ausging, stand somit eine Menge auf dem Spiel. Im Fall eines Schuldnachweises wäre er zwingend zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Entsprechend akribisch haben wir die Hauptverhandlung mit unserem Mandanten vorbereitet. So stießen wir auf Beweismittel, die bis dato weder der Belastungszeugin noch den Justizbehörden bekannt waren.

Die Anklage stützte sich auf die Aussage der Belastungszeugin, wonach unser Mandant den Schlüssel heimlich nachgemacht hatte, um in ihre Wohnung zu gelangen. Zuvor soll er sie nach ihren Angaben außerhalb der Wohnung eingesperrt haben. Es handelte sich in weiten Teilen um eine Aussage- gegen Aussagekonstellation, da bislang nur wenige objektive Beweise mit nur geringem Beweiswert vorlagen. In einer Aussage- gegen Aussagekonstellation sind die Anforderung an die gerichtliche Beweiswürdigung besonders hoch. Unser Ziel musste es daher sein, den Wert der Aussage der Belastungszeugin in der gerichtlichen Beweisaufnahme zu erschüttern. Dies sollte durch eine intensive Befragung der Zeugin durch die Verteidigung und neuen Beweismitteln erfolgen.

Gerichtliche Beweisaufnahme

Der Plan konnte in der gerichtlichen Beweisaufnahme erfolgreich umgesetzt werden. Wir hatten für unseren Mandanten eine bestreitende Einlassung vorgetragen und keine weiteren Nachfragen
von Gericht und Staatsanwaltschaft zugelassen. Zugleich hatten wir mittels ordnungsgemäßer Beweisanträge diverse Beweismittel, die uns unser Mandant zuvor zur Verfügung gestellt hatten, in die Hauptverhandlung eingeführt. Mit disen neuen Beweismitteln wurde die Belastungszeugin in ihrer Befragung konfrontiert.
Dabei machten wir uns auch den Überraschungseffekt zu Nutze, denn auf die von uns vorgetragenen entlastenden Umstände war die Zeugin, die ansonsten eine sehr große Belastungstendenz zum Nachteil unseres Mandanten an den Tag legte, nicht vorbereitet. Ihre Antworten konnten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft überzeugen.

Durch die weitere Befragung der eingesetzten Polizeibeamten konnten wir zudem nachweisen, dass die Angaben, die die Belastungszeugin gegenüber den Polizeibeamten bei Anzeigeaufnahme getätigt hatte, signifikant von den Angaben abwich, die sie zuvor im Rahmen unserer Befragung vor Gericht angab. Nach Abschluss der Beweisaufnahme schloss sich das Gericht der Argumentation der Verteidigung an, dass auf diese Aussage der Belastungszeugin unter keinen Umständen eine Verurteilung gestützt werden könne, da die Vernehmung Widersprüche und bewusste Unwahrheiten offengelegt hatte.

Das Gericht sprach unseren Mandanten folgerichtig von allen Anklagevorwürfen frei.




Kanzlei Klein Klefenz bekannt aus folgenden Medien:
ARD Logo
Logo EXPRESS
Logo Kölnische Rundschau
Logo Kölner Stadtanzeiger
Logo SPIEGEL
Logo Süddeutsche Zeitung
Logo taz
ZDF Logo

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Kanzleiempfehlung
Chefarzt

Bei einem sehr undankbaren Ermittlungsverfahren konnten mir Herr Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr helfen. Wir konnten ein herausragendes Ergebnis zu meinen Gunsten erreichen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und kann die Kanzlei sehr empfehlen!

Herr Dr. K. F.

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Ehrlich, loyal, zuverlässig – absolut empfehlenswert
Krankenpflegerin, Köln

Rechtsanwalt Klein hat mich kompetent beraten und ganz toll verteidigt. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, und auf meine Anfragen habe ich immer sehr schnell eine Rückmeldung per E-Mail bekommen. Das schafft Vertrauen und zeigt echte Zuverlässigkei. Ich hätte keinen besseren Anwalt haben können.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Kämpft wie ein Löwe
Zahnmedizinische Fachangestellte

Ich bin mehr als glücklich so einen top Rechtsanwalt wie Herrn Christoph Klein gefunden zu haben. Es war eine sehr komplexe Angelegenheit und Herr Klein hat es trotzdem geschafft, mir den Freispruch zu holen. (...) Wirklich ein Top-Anwalt und er kämpft wie ein Löwe.

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

TOP Versierter Strafverteidiger
Unternehmer

"Top: Erfahrung
Top: Aufnahme/Reaktionszeit
Top: Auffassungsgabe
Top: Struktur Schriftsätze
Top: Kommunikation
Top: Netzwerk"

Herr R.R.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Vorsätzliche Körperverletzung
Beamter

"Ich habe die Hilfe von Herrn Klefenz in Anspruch genommen. Er hat mich von Beginn an gut beraten und stand zu jeder Zeit für Fragen etc. zur Verfügung. Gute Verteidigungsstrategie. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Gut, da sonst disziplinarrechtlich noch etwas auf mich zugekommen wäre."

Herr B.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Professionelle Unterstützung

"Sehr schnelle und kompetente Hilfe. Herr Klefenz hat sich noch am selben Tag um meinen Fall gekümmert und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Das Verfahren gegen mich wurde zügig eingestellt. Danke für die gute Arbeit"

Herr A.T.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Spitzenklasse!
Unternehmer, Frechen

So stellt man sich einen Anwalt der Spitzenklasse vor!
Freundlich, sympathisch, engagiert und überaus kompetent.
Sie haben einen tollen Job gemacht. Danke, Herr Klein!

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Mathias Paklinski

Ein sehr kompetenter Anwalt der nicht nur mit geballtem Fachwissen glänzt, sondern auch durch seine Empathie. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und würde Herrn Klein jedem weiterempfehlen!
Nochmals vielen Dank an Sie und Ihr Team!

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Super Kommunikation & Vertretung in einer Strafsache
Angestellte im Öffentlichen Dienst

In einer Strafsache habe ich mich erst spät - nach Erhalt der Anklageschrift - um Rechtsbeistand gekümmert. Durch die Bewertungen bin ich auf die Kanzlei Klein Klefenz gestoßen. Das war definitiv die beste Wahl. Rechtsanwalt Klefenz stand mir durchweg bis einschließlich der Hauptverhandlung mit Rat und Tat beiseite, hat sich stets Zeit für Rück- und Nachfragen genommen, war immer zu erreichen und hat sich vor allem auch vor Gericht aktiv für mich eingesetzt und für mich persönlich ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

Frau E.B.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Nur zu empfehlen!
Köln

Rechtsanwalt Klefenz hat mir bei meinem Anliegen stets schnell und immer kompetent zur Seite gestanden. Nur zu empfehlen!

Herr I.L.

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr zufrieden.

Die Kanzlei, inkl. der Empfang - die Atmosphäre, der Ton, die Unterstützung - alles genau so, wie man das in dieser Situation braucht. Beruhigend und vertrauensvoll.
Alles sehr schnell und professionell erledigt.
Vielen Dank!

Frau M.B.

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Sehr kompetent

Gute persönliche Beratung durch Herrn Klefenz, sehr kompetent und hilfreich. Nimmt sich Zeit, um sich in die Fälle einzuarbeiten. Gutes Vertrauensverhältnis.

Herr A.F.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Einfach top!!!

Wurde von Herrn Klefenz vor Gericht sehr gut vertreten. Bis jetzt noch keinen besseren Anwalt gehabt.

Herr B.V.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Super Anwalt !!! Kann ich nur weiter empfehlen

"Herr Klefenz , ist ein spitzen Anwalt Sehr vertrauenswürdig und kompetent ! Und was mir am meisten gefällt ist das der jeder Zeit erreichbar ist ! Und immer ein Ohr hat. Freispruch in einem Riesen Verfahren war drin !!"

Herr L.J.

Quelle: Anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

C. C.
Polizeibeamter

Herr Klein ist ein Strafverteidiger mit sehr viel Sachverstand, Klarheit und Empathie. Auf Augenhöhe nimmt er sich die Zeit für einen und schätzt die notwendigen Schritte sehr gut ein - in ausführlichen Gesprächen erklärte er alle notwendigen Maßnahmen und die jeweilige Strategie. Denn in einem sehr komplexen, außergewöhnlichen und langwierigen Ermittlungsverfahren hat Herr Klein es geschafft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich kann Herrn Klein und die Kanzlei wirklich nur jedem empfehlen. Ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Top-Anwalt, kompetent und zuverlässig
Lehrer

Herr Klein hat mir in einer Rechtsangelegenheit sehr geholfen. Seine Arbeit war zu jeder Zeit zuverlässig und durch sehr gute fachliche Kompetenz gekennzeichnet. Ich würde Ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

J. S.

Ich habe mich sehr gut durch Herrn Rechtsanwalt Maximilian Klefenz vertreten gefühlt. In der ersten Instanz wurde ich von einem anderen Anwalt vertreten und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren habe ich Herrn Rechtsanwalt Klefenz beauftragt und ich wurde nach 14 Verhandlungstagen In allen Anklagepunkten freigesprochen. Er ist ein sehr engagierter Rechtsanwalt, dem es gelungen ist, der Polizei und den Justizbehörden in einem sehr umfangreichen Verfahren Fehler nachzuweisen und mich so vor dem Gefängnis bewahrt hat. Ein wirklich guter und kompetenter Rechtsanwalt den ich zu 100% weiterempfehlen kann.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

S. F.
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.
In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.
Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

P. P.
Angestellter

Ich kann Herrn Klein guten Gewissens ein ausgezeichnetes Zeugnis ausstellen.
Als Opfer schwerwiegender falscher Beschuldigungen ist man natürlich in einer sehr komplizierten Situation. Herr Klein legt großen Wert darauf, dass diese ernst genommen werden.
Er hält sich bewusst mit geschönten Prognosen zurück und gibt eine nüchterne Einschätzung zur Situation ab. Man sollte also nicht erwarten, dass Herr Klein einem Honig um den Mund schmiert.
Dafür bekommt man einen hoch professionellen Verteidiger, der weiß, wie man zwischen den Zeilen liest und Aussagen mit dem nötigen Fachwissen untermauert.
In meinem Fall wurden die Anschuldigungen im Keim erstickt und eine rasche Verfahrenseinstellung herbeigeführt.

Quelle: Google Business

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Empfehlung!
Jurist, Köln

Herr Klein hat mir in einer unangenehmen Situation mit seiner fachlichen Expertise sehr geholfen und stand mir vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung bei.

In der Hauptverhandlung hat er für mich mit einem Freispruch ein sehr erleichterndes Ergebnis erreicht. Herr Klein war dabei sehr aufmerksam und wusste sich gekonnt für mich einzusetzen.

Nach entsprechender Bitte, hat sich Herr Klein zudem auch die Zeit genommen, neue Erkenntnisse im Verfahren mit mir zu besprechen. Dies hatte mir persönlich zunächst gefehlt, dann aber sehr weitergeholfen.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Ausgezeichnete professionelle Arbeit
Arzt, Köln

Ausgezeichnete, gründliche, seriöse Arbeit! Sehr stark zu empfehlen!
Strafrecht/Medizinrecht, P.K.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

Ein Strafverteidiger wie man ihn sich wünscht!
Psychotherapeut, Köln

Herr Klein hat mich in einer äußerst unangenehmen Strafsache vertreten - mit Fachkenntnis, Professionalität und vor allem: mit Erfolg!
Dr. M.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

M. O.

Mit der Kanzlei habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich befand mich plötzlich in einer brenzligen Situation, in der ich rechtlichen Beistand brauchte. Herr Klein betreute mich in dem Verfahren. Ich nahm ihn durchweg als sehr erfahrenen und kompetenten, ehrlichen und zuverlässigen Anwalt wahr. Er konnte in dem Verfahren das von mir gewünschte Ergebnis erreichen. Besten Dank dafür und natürlich eine klare Weiterempfehlung meinerseits.

Quelle: anwalt.de

Das sagen unsere Mandanten

Über 347 Bewertungen auf Google & anwalt.de

M. M.

Herr Klein hat mich in einer sehr schwierigen Situation vertreten. Ich wurde der Vergewaltigung zu Unrecht beschuldigt. Herr Klein war immer zu erreichen und hat mir von Anfang an ein gutes Gefühl gegeben. Herr Klein konnte das Verfahren zur Einstellung bringen. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Herr Klein ist sehr kompetent. Es war eine sehr schwere und harte Zeit. Vielen Dank!

Quelle: anwalt.de