Freispruch vom Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Freiheitsberaubung
Nach 2 Hauptverhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme hat das Schöffengericht Bergisch-Gladbach unseren Mandanten von allen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Köln warf unserem Mandanten vor, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, eine versuchte Nötigung und eine Freiheitsberaubung begangen zu haben. Die Angaben der Belastungszeugin erwiesen sich nach intensiver Befragung durch die Verteidigung als nicht glaubhaft. (mehr …)
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