AG Köln: Freispruch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs bei Spiel des OGC Nizza und dem 1. FC Köln im Jahr 2022.

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Köln angeklagt, sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen worden sein sollen, beteiligt zu haben, was als Landfriedensbruch strafbar sein sollte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. 

 

Im Vorfeld der UEFA Conference League Spielbegegnung zwischen dem OGC Nizza und dem 1. FC Köln am 08.09.2022 kam es vor Spielbeginn im Stadion „Allianz Riviera“ im französischen Nizza zu Ausschreitungen zwischen den verfeindeten Fan- Gruppierungen, in deren Verlauf unter anderem einer der Tatbeteiligten mehrere Meter tief von einer Tribüne stürzte, sich die rivalisierenden Gruppen mit Feuerwerksraketen beschossen, mit Bengalfeuern, Stehtischen und anderen greifbaren Gegenständen bewarfen und in mehreren Fällen auch mit Messern aufeinander einstachen. Als Folge dieser Auseinandersetzungen erlitten mehrere Personen schwere Verletzungen. Das Fußballspiel selbst konnte erst mit einer guten Stunde Verspätung angepfiffen werden.

Rechtsanwalt Klefenz verteidigte unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren und wies in einem Schriftsatz darauf hin, dass dieser nicht ausreichend identifiziert worden sei von den in Nizza anwesenden sog. szenekundigen Beamten (SKB) des PP Köln.

Die Staatsanwaltschaft war anderer Auffassung und klagte unseren Mandanten an. In einem ersten durchgeführten Hauptverhandlungstermin wies Rechtsanwalt Klefenz auf die Schwächen der Beweisführung der Staatsanwaltschaft hin, worauf das Verfahren ausgesetzt und ein anthropologisches Identitätsgutachten durch das Gericht eingeholt wurde.

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Identitätsübereinstimmung lediglich „möglich“ sei. In einem weiteren Hauptverhandlungstermin wurden dann die Polizeizeugen und der Sachverständige vernommen und unser Mandat daraufhin, auf unseren Antrag hin, freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.