In der aktuellen Presseberichterstattung werden unter Verweis auf den „Eindruck von Prozessbeobachtern“ Mutmaßungen aufgestellt, die der Richtigstellung bedürfen.
Der psychische Gesundheitszustand unserer Mandantschaft wird von der Verteidigung in der Öffentlichkeit nicht kommentiert. Der angebliche Eindruck von Prozessbeobachtern ist falsch. Die Angeklagte verteidigt sich in Absprache und einvernehmlich zusammen mit ihren Verteidigern gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Gespräche zwischen Verteidigern und der Mandantschaft finden selbstverständlich außerhalb der Hauptverhandlung statt und entziehen sich daher der Bewertung durch Dritte. Die Länge des Verfahrens ist in der Sache geboten und nicht auf die Art der Verteidigung zurückzuführen. Das Beweisprogramm, insbesondere die Reihenfolge der Einvernahme von Zeugen, wurde bislang von der Strafkammer vorgeben. Ein Antrag der Verteidigung auf Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers zur Beschleunigung des Verfahrens wurde abgelehnt.