Medizinrecht: Der Arzt haftet für unterbliebene Anordnung einer Krebsvorsorgemaßnahme
Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 20.000,00 Euro verurteilt, der nicht rechtzeitig zu einer medizinischen Untersuchung (hier Mammografie) geraten hatte. Die Patientin war (...) (mehr …)
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