Keine Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Patientenakten des Mandanten beim Verteidiger
Die Ermittlungsbehörden dürfen keine Geschäftsunterlagen, hier Auszug aus einer Patientenakte, beschlagnahmen, die der Bürger zum Zwecke der Verteidigung seinem Rechtsanwalt übergeben hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfG, Beschl. v. 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10). (mehr …)
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