Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Rechtsanwalt für Wiederaufnahmeverfahren In § 359 StPO ist das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten gesetzlich geregelt. Es gibt sechs gesetzlich normierte Wiederaufnahmegründe, wobei in der Praxis der Wiederaufnahmegrund der "neuen Tatsache" oder "neuen Beweismittels" gemäß § 359 Nr. 5 StPO am häufigsten angeführt wird. Der Betroffene, der sich entschließt ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben, muss sich auf einen harten Kampf einstellen. Die Justiz verteidigt ihre Urteile bis an die Grenze des Zulässigen; Fehlurteile gibt es ja nicht. Der Rechtsanwalt, der ein Wiederaufnahmeverfahren […]
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