§ 174c StGB: Kein strafbarer Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses durch den Arzt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen näher konkretisiert, wie Art und Intensität des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses gemäß § 174 c StGB ausgestaltet sein müssen, um von einem strafbaren Missbrauch ausgehen zu können. In beiden Fällen waren die Mediziner nach Ansicht des BGH freizusprechen. (mehr …)
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Medizinrecht: Das Strafurteil als Grundlage zur Entziehung der Approbation
Strafverfahren gegen Ärzte haben für die betroffenen Mediziner meistens weitere empfindliche Nebenfolgen. Insbesondere droht im Fall einer Verurteilung häufig der Entzug der Approbation. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Mai 2013 untermauert in diesem Zusammenhang erneut, wie bedeutsam der Ausgang des Strafverfahrens für das sich anschließende Prüfverfahren zur Entziehung der Approbation ist. Der angeklagte Arzt war (...) (mehr …)
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