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Schlagwort: Köln

Ablehnung eines Sachverständigen

Nach § 74 StPO kann ein Sachverständiger aus den gleichen Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund. Dabei kommt es ausschließlich darauf an, dass aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist. Ob der Richter oder Sachverständige tatsächlich befangen ist, ist völlig ohne Belang. Der BGH hat die Ablehnung eines Sachverständigen, der sich schriftlich in bedenklicher Weise über den Verteidiger geäußert hatte, für begründet […]
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Ablehnung eines Sachverständigen

Nach § 74 StPO kann ein Sachverständiger aus den gleichen Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund. Dabei kommt es ausschließlich darauf an, dass aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist. Ob der Richter oder Sachverständige tatsächlich befangen ist, ist völlig ohne Belang. Der BGH hat die Ablehnung eines Sachverständigen, der sich schriftlich in bedenklicher Weise über den Verteidiger geäußert hatte, für begründet […]

Der Dolmetscher für den Angeklagten im Strafprozess

Der Beschuldigte hat im gesamten Strafverfahren, also auch im Ermittlungsverfahren, Anspruch auf den Beistand eines Dolmetschers. Aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK (Menschenrechtskonvention) folgt, dass einem ausländischen Beschuldigten, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ohne Rücksicht auf seine finanzielle Lage grundsätzlich unentgeltlich ein Dolmetscher beigeordnet werden muss. Der Beschuldigte, der also aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht mit seinem Verteidiger in angemessener Art und Weise kommunizieren kann, hat Anspruch auf einen unengeltlichen Dolmetscher. Der Rechtsanwalt wird in der Regel […]
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Der Dolmetscher für den Angeklagten im Strafprozess

Der Beschuldigte hat im gesamten Strafverfahren, also auch im Ermittlungsverfahren, Anspruch auf den Beistand eines Dolmetschers. Aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK (Menschenrechtskonvention) folgt, dass einem ausländischen Beschuldigten, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ohne Rücksicht auf seine finanzielle Lage grundsätzlich unentgeltlich ein Dolmetscher beigeordnet werden muss. Der Beschuldigte, der also aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht mit seinem Verteidiger in angemessener Art und Weise kommunizieren kann, hat Anspruch auf einen unengeltlichen Dolmetscher. Der Rechtsanwalt wird in der Regel […]