Kein Zugriff auf Maut-Gebührendaten im Strafverfahren
Allgemeine Information aus der Praxis: Der Telekommunikationsbetreiber ist nicht verpflichtet der Kriminalpolizei Standortdaten mitzuteilen, die sich aus der LKW-Mautdatenerfassung (Stichwort Toll Collect) rekonstruieren lassen. (mehr …)
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