Mit Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln wegen des Verdachts des versuchten Mordes rügten wir den fehlenden Nachweis des erforderlichen Tötungsvorsatzes. Das Landgericht Köln folgte unserer Argumentation und hob den Haftbefehl auf (Beschl. v. 22.08.2025, 111 Qs 73/25). (mehr …)