Laut Anklageschrift sollte unsere Mandantin als Leiterin eines Pflegedienstes ihre Patienten um eine Summe in Höhe von ca. 350.000,00 Euro betrogen haben. Wir brauchten nicht mehr als das Einmaleins der Strafverteidigung, um in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht in Köln eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. (mehr …)