Der Gesetzgeber korrigiert seinen Fehler aus dem Jahr 2021! Das Bundesministerium der Justiz hat laut Pressemitteilung Nr. 68/2023 vom 17. November 2023 einen Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte - veröffentlicht. (mehr …)