Aktuelles

Kategorie: Allgemein

Medizinrecht: Der Arzt haftet für unterbliebene Anordnung einer Krebsvorsorgemaßnahme

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 20.000,00 Euro verurteilt, der nicht rechtzeitig zu einer medizinischen Untersuchung (hier Mammografie) geraten hatte. Die Patientin war (...) (mehr …)
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Medizinrecht: Der Arzt haftet für unterbliebene Anordnung einer Krebsvorsorgemaßnahme

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 20.000,00 Euro verurteilt, der nicht rechtzeitig zu einer medizinischen Untersuchung (hier Mammografie) geraten hatte. Die Patientin war (...) (mehr …)

Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Unangemessenheit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. (mehr …)
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Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Unangemessenheit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. (mehr …)

Strafrecht: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren ist in Kraft

Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes wird man jedoch kaum von einer Stärkung sprechen können. Zum Einen entsprechen die Regelungen weithin schon den üblichen Gepflogenheiten, zum Anderen eröffnet das Gesetz bei ausländischen Beschuldigten die Möglichkeit, Pflichten, die bislang die Justiz betrafen, auf den Verteidiger abzuwälzen. (mehr …)
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Strafrecht: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren ist in Kraft

Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes wird man jedoch kaum von einer Stärkung sprechen können. Zum Einen entsprechen die Regelungen weithin schon den üblichen Gepflogenheiten, zum Anderen eröffnet das Gesetz bei ausländischen Beschuldigten die Möglichkeit, Pflichten, die bislang die Justiz betrafen, auf den Verteidiger abzuwälzen. (mehr …)

Medizinrecht: Das Strafurteil als Grundlage zur Entziehung der Approbation

Strafverfahren gegen Ärzte haben für die betroffenen Mediziner meistens weitere empfindliche Nebenfolgen. Insbesondere droht im Fall einer Verurteilung häufig der Entzug der Approbation. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Mai 2013 untermauert in diesem Zusammenhang erneut, wie bedeutsam der Ausgang des Strafverfahrens für das sich anschließende Prüfverfahren zur Entziehung der Approbation ist. Der angeklagte Arzt war (...) (mehr …)
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Medizinrecht: Das Strafurteil als Grundlage zur Entziehung der Approbation

Strafverfahren gegen Ärzte haben für die betroffenen Mediziner meistens weitere empfindliche Nebenfolgen. Insbesondere droht im Fall einer Verurteilung häufig der Entzug der Approbation. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Mai 2013 untermauert in diesem Zusammenhang erneut, wie bedeutsam der Ausgang des Strafverfahrens für das sich anschließende Prüfverfahren zur Entziehung der Approbation ist. Der angeklagte Arzt war (...) (mehr …)

Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei der Vorschaltung von Strohmännern

Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht,  wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben. (mehr …)
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Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei der Vorschaltung von Strohmännern

Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht,  wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben. (mehr …)

Strafrecht im medizinischen Sektor

Vortrag in Passau: "Rechtliche Risikofelder im Klinikbereich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten" lautete das Thema der Referenten RA Klein und RA Gabbar in Passau.Wo sind die Gefahren und welche Vermeidungsmaßnahmen sind präventiv sinnvoll? (Presse)
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Strafrecht im medizinischen Sektor

Vortrag in Passau: "Rechtliche Risikofelder im Klinikbereich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten" lautete das Thema der Referenten RA Klein und RA Gabbar in Passau.Wo sind die Gefahren und welche Vermeidungsmaßnahmen sind präventiv sinnvoll? (Presse)

Die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelgesetz

Die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelgesetz Die Kategorisierung von Betäubungsmitteln und die Überschreitung der Grenze zur sog. nicht geringer Menge qualifiziert die Strafbarkeit in § 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu Verbrechenstatbeständen.Der Gesetzgeber hat es dabei der Rechtsprechung überlassen, die Grenzwerte zur sog. nicht geringen Menge für die verschiedene Betäubungsmittel zu bestimmen. Dem ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung v. 07.11.1983 nachgekommen. Der BGH nimmt dabei […]
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Die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelgesetz

Die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelgesetz Die Kategorisierung von Betäubungsmitteln und die Überschreitung der Grenze zur sog. nicht geringer Menge qualifiziert die Strafbarkeit in § 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu Verbrechenstatbeständen.Der Gesetzgeber hat es dabei der Rechtsprechung überlassen, die Grenzwerte zur sog. nicht geringen Menge für die verschiedene Betäubungsmittel zu bestimmen. Dem ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung v. 07.11.1983 nachgekommen. Der BGH nimmt dabei […]