Keine Haftung des Anschlussinhabers bei illegalem Download durch Familienmitglieder
Überlässt ein Familienmitglied den Internet-Anschluss, der auf seinen Namen läuft, anderen Familienmitgliedern zur Nutzung, so ist er nicht zwangsläufig für die durch diese Personen begangenen Rechtsverletzung haftbar. (mehr …)
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