Stalking: Keine schwerwiegende Beeinträchtigung trotz Belästigung per SMS und E-Mails
Keine schwerwiegende Beeinträchtigung trotz Versendens von über 400 SMS und 200 E-Mails. Seit dem 31.03.2007 ist der sog. Stalking-Paragraph in Kraft. Es handelt sich also um eine sehr junge Vorschrift, mit der Folge, dass die gerichtliche Rechtsprechung in der Praxis nun herausarbeiten und definieren muss, welche Handlungen das sog. Nachstellen erfüllen. Als tatbestandlicher Erfolg muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers eingetreten sein. Rechtsanwalt Christoph Klein hat am 22.03.2010 in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln einen Freispruch erzielt, in […]
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Medizinstrafrecht: Der Kassenarzt als Beauftragter der Krankenkassen gem. § 299 StGB
Für die niedergelassenen Kassenärzte hat sich der Wind gedreht, Justitia bläst ihnen ins Gesicht. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Beschluss vom 23.02.2010 die Auffassung vertreten, dass ein niedergelassener Kassenarzt als Beauftragter für die gesetzlichen Krankenkassen anzusehen ist und demzufolge dem Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr unterliegt (AZ: Ws 17/10). Die Entscheidung ist deshalb von immenser Bedeutung, (mehr …)
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Kein dinglicher Arrest bei Steuerhinterziehung
Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 06.01.2010, 2 Ws 636/09, bestätigt, dass die bloße Begehung einer Steuerhinterziehung nicht ausreicht, um den dinglichen Arrest in das Vermögen des Beschuldigten anzuordnen. (mehr …)
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Gesetz zur Untreue ist verfassungsgemäß
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 23.06.2010 entschieden, dass der Tatbestand der Untreue den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes des Art. 103 GG gerecht wird. Zur Entscheidung vorgelegt wurden drei miteinander verbundene Verfahren. Im ersten Verfahren war dem Beschwerdeführer die Kontrolle über im Ausland außerhalb der offiziellen Buchhaltung geführter Konten übertragen worden. Die auf diesen „schwarzen Kassen“ geparkten Gelder verwendete er später zu Bestechungszwecken. (mehr …)
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Keine Haftung des Anschlussinhabers bei illegalem Download durch Familienmitglieder
Überlässt ein Familienmitglied den Internet-Anschluss, der auf seinen Namen läuft, anderen Familienmitgliedern zur Nutzung, so ist er nicht zwangsläufig für die durch diese Personen begangenen Rechtsverletzung haftbar. (mehr …)
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