Die richtige Selbstanzeige nach der neuen Rechtslage
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt: (mehr …)
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Die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO bietet zunächst zwei Strafrahmen. (mehr …)
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Zur aktuellen Rechtsposition des Vertragsarztes im Arztstrafrecht
Die aktuelle Rechtsfrage: Macht sich ein niedergelassener Vertragsarzt durch das bislang gängige Pharmamarketing der Bestechlichkeit strafbar? (mehr …)
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Steuerhinterziehung: Wirksame Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
Mit Beschluss vom 20.10.2010 hat der 1. Strafsenat (1 StR 577/09) erneut betont, dass die Strafbefreiung einer Selbstanzeige nur für den eintritt, der mit der Selbstanzeige auch zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Aus diesem Grund kann z. b. ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er befürchtet. Der Senat hält es für erforderlich, dass hinsichtlich aller Konten "reiner Tisch" gemacht werden muss.Weiter konkretisiert der Bundesgerichtshof das Ausschlussmerkmal der "Entdeckung der […]
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Wirksame Selbstanzeige nach neuester Rechtsprechung
Unter dem Stichwort Steuersünderkartei im Zusammenhang mit Schwarzgeld in der Schweiz oder Lichtenstein findet das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige aktuell große Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut daher dem Steuersünder eine goldene Brücke zur Straffreiheit. In diesen Genuss kommt der Steuersünder jedoch nur (mehr …)
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Zur Untersuchungshaft und Fluchtgefahr bei Jugendlichen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat erneut die unzureichende Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr in einem konkreten Fall gerügt (Beschluss vom 26.02.2010, 2 Ws 60/10). Weiterhin hat es erneut betont, dass bei Jugendlichen die Untersuchungshaft nur als letztes Mittel in Betracht kommt und die Haftgerichte an ihre Pflicht erinnert, dies auch entsprechend zu prüfen. Haftbefehle, die diesen Anforderungen nicht genügen, sind rechtswidrig und daher aufzuheben. (mehr …)
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Wechsel des Pflichtverteidigers in der Untersuchungshaft
Das seit dem 1.1.2010 geltende neue Recht der Untersuchungshaft, erfordert bei Vollstreckung von Untersuchungshaft die Beiordnung eines Verteidigers. Aufgrund der jungen Gesetzeslage werden die Gerichte noch häufig damit beschäftigt sein, unter anderem zu entscheiden, wann der Wechsel eines in diesem Stadium beigeordneten Pflichtverteidigers zu einem Anwalt des Vertrauens zulässig ist. Dabei wird dem Anhörungsrecht des Beschuldigten von den Gerichten tendenziell große Wirkung beigemessen, mit der Folge, dass ein Austausch Pflichtverteidigers recht häufig als zulässig erachtet wird. So auch das OLG […]
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Ablehnung eines Sachverständigen
Nach § 74 StPO kann ein Sachverständiger aus den gleichen Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund. Dabei kommt es ausschließlich darauf an, dass aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist. Ob der Richter oder Sachverständige tatsächlich befangen ist, ist völlig ohne Belang. Der BGH hat die Ablehnung eines Sachverständigen, der sich schriftlich in bedenklicher Weise über den Verteidiger geäußert hatte, für begründet […]
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Der Dolmetscher für den Angeklagten im Strafprozess
Der Beschuldigte hat im gesamten Strafverfahren, also auch im Ermittlungsverfahren, Anspruch auf den Beistand eines Dolmetschers. Aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK (Menschenrechtskonvention) folgt, dass einem ausländischen Beschuldigten, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ohne Rücksicht auf seine finanzielle Lage grundsätzlich unentgeltlich ein Dolmetscher beigeordnet werden muss. Der Beschuldigte, der also aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht mit seinem Verteidiger in angemessener Art und Weise kommunizieren kann, hat Anspruch auf einen unengeltlichen Dolmetscher. Der Rechtsanwalt wird in der Regel […]
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PRESSEERKLÄRUNG in Sachen Eifel-Therme-Zikkurat vom 14.04.2011
Die in den regionalen Medien wiedergegebene Stellungnahme der Stadt Mechernich ist, soweit sie sich über Art und Aufdeckung der in Rede stehenden deliktischen Handlungen verhält, nicht richtig. (mehr …)
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